Formalia und FAQ
Formalia
Hier finden Sie einige Formalia, die während des Praktikums wichtig sind.
Die Studierenden sind ebenfalls darüber informiert.
Aufsichtspflicht
Fehlzeiten
Im Praxiselementeerlass (2016) werden Fehlzeiten wie folgt geregelt:
„Für den Fall der Erkrankung oder anderweitiger Abwesenheit hat der/die Praktikant*in die Schule umgehend zu informieren. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um die Ziele des Praxiselements zu erreichen; in Zweifelsfällen ist das Benehmen mit der Hochschule herzustellen. Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums durch die Schulleitung im Benehmen mit der Hochschule führen.“
Weisungsbefugnis
Im Praxiselementeerlass (2016) wird die Weisungsbefugnis wie folgt geregelt:
„Die für die Schule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Praktikantinnen und Praktikanten zu beachten. Diese haben Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte zu befolgen.“
„Die Schulleitung (…) entscheidet über den Einsatz der Praktikanten und Praktikantinnen“.
Bescheinigung des Praktikums
FAQ
Was ist das ZfL?
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Verzahnung der universitären und praktischen Phasen der Lehramtsausbildung. Hierzu kooperieren wir mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und den ca. 700 Schulen in der Ausbildungsregion Köln.
Unsere Mitarbeiter*innen entwickeln und evaluieren das Begleitkonzept zum EOP inhaltlich. Wir koordinieren jedes Semester über 40 Seminare mit insgesamt ca. 1200 Studierenden. Dabei werden wir von zahlreichen Lehrbeauftragten unterstützt, die die Seminare durchführen.
Was bedeutet 100 Zeitstunden aktive Lernzeit?
Bei der Zeitangabe handelt es sich um eine Mindeststundenzahl. Die Studierenden dürfen jederzeit mehr Zeit im Praktikum verbringen und sind hierbei auch nach wie vor versichert.
Was kann ich unter "erste pädagogische Handlungserfahrungen" verstehen?
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn im Praktikumszeitraum ein Feiertag liegt?
Wer führt die Gespräche mit den Praktikant*innen?
Zwischen bzw. Abschlussgespräche, bei denen es auch um die individuelle Entwicklung geht, können die begleitenden Lehrkräfte zumeist besser mit den Praktikant*innen führen.
Wie äußert sich die Schule zur Eignungsfrage?
Woran sollten die Praktikant*innen teilnehmen?
Inwiefern dies im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die Schule.
Sollten EOP Studenten nach Absprache mal einen Tag das Bedingungsfeld mit einem anderen Praktikanten/tin tauschen dürfen?
Sollten EOP Studenten Akteneinsicht in sensible Daten nehmen können?
Was kann vorausgesetzt werden?
Auf organisatorischer Ebene werden den Studierenden alle Dokumente und Formalia über den digitalen Begleitkurs zur Verfügung gestellt. Sie sollten diese in der Schule selbstständig einreichen und auch alle organisatorischen Fragen mit der Schule klären.
Grundsätzlich ist es sicher hilfreich, den Praktikant*innen zu Beginn die Schulkultur näher zu bringen (welche Schulregeln gibt es, was sind Erwartungen an die Rolle als Praktikant*in, welche Erwartungen hat der/die Praktikan*in an das Praktikum, wer ist Absprechpartner*in für welche Fragen, etc.)
Die Bandbreite der Studierenden ist sehr groß. Einige haben die Schule gerade erst beendet und befinden sich ganz am Anfang ihres Professionalisierungsprozesses und sind auch gerade erst an der Uni angekommen. Andere bringen bereits Erfahrung im pädagogischen oder anderen Arbeitsfeldern mit, haben bereits eine Ausbildung gemacht o.ä.
Die professionellen Voraussetzungen können daher individuell noch sehr unterschiedlich sein.
Was könnte überfordern?
In jedem Fall übernehmen die Studierenden keine Aufsichtspflicht und sie sind auch keine Vertretungslehrkräfte. Sie sollten in anleitenden Rollen immer begleitet werden und im besten Falle werden eigene Unterrichtsversuche vor- und nachbesprochen.