Als Praktikant*in haben Sie besondere Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie sich die folgenden Informationen genau durch. Sie werden in der Schule u.a. eine Erklärung zum Datenschutz unterschreiben und abgeben.
Floß (2012) fasst die Rechte und Pflichten folgendermaßen zusammen:
Rechte und Pflichten im Praktikum
Bevor genauer zu den vorab genannten Aufgabenfeldern und dem intendierten Kompetenzerwerb Stellung genommen wird, werden noch einige Antworten auf Fragen zu den Rechten und Pflichten in Ihrer Position als Praktikantin oder Praktikantin der Schule beantwortet.
- Die Vorgesetzte
In dieser Zeit ist die Schulleitung der Praktikumsschule Ihre Dienstvorgesetzte. Das bedeutet, dass sie in allen Fragen zum formalen Ablauf des Praktikums in der Schule als Ihre Ansprechpartnerin fungiert, sofern diese Aufgabe nicht an eine Praktikumsbeauftragte / einen Praktikumsbeauftragten bzw. Mentorin/Mentor abgetreten wurde. Sie ist Ihnen gegenüber weisungsbefugt und entscheidet über Ihren schulischen Einsatz. Mit diesem Personenkreis planen Sie Ihr Praktikum, Sie sprechen mit ihnen den Stundenplan und mögliche weitere Einsatzbereiche während der Praktikumszeit ab.
- Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
Von der Schulleitung werden Sie u.a. auch über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit aufklärt werden. Als Person, die während des Praktikums an einer öffentlichen Schule tätig ist, müssen Sie die nachfolgend genannten Verpflichtungen des Strafgesetzbuches (StGB) beachten:
- 203 – Verletzung von Privatgeheimnissen
- 353b – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
Demnach wird von Ihnen erwartet, dass alle Dinge, die Schulinterna betreffen (z.B. Informationen über Leistungsbewertungen, familiäre/persönliche Hintergründe von Schülerinnen oder Schülern, Absprachen innerhalb des Kollegiums etc.) oder die Ihnen auf Vertrauensbasis von Schülerinnen oder Schülern, Lehrerinnen oder Lehrern zugetragen werden, unter keinen Umständen von Ihnen an Dritte weitergegeben werden. Falls Ihnen Dinge anvertraut werden, von denen Sie meinen, dass andere in der Schule beschäftigte Personen (Klassenlehrerin/Klassenlehrer, Schulleitung, Schulsozialarbeiterin/Sozialarbeit er etc.) Kenntnis darüber haben sollten, suchen Sie bitte das Gespräch mit der Mentorin oder dem Mentor, der Vertrauenslehrerin/dem Vertrauenslehrer oder auch der Schulleitung. Dort wird man dann mit Ihnen zusammen beraten und entscheiden, ob weitergehende Maßnahmen zu ergreifen sind oder nicht.
Auch der Datenschutz gegenüber beteiligten Personen im Praktikum muss eingehalten werden. Hier gelten insbesondere die Datenschutzregelungen
nach den §§ 6lff. SGB VIII. Im Praktikumsbericht [Portfolio] dürfen keine Namen der beteiligten Personen genannt werden.
- Arbeitsunfähigkeit und Beurlaubung
Falls Sie während Ihres Praktikums krank werden sollten, ist dies der Schule am Morgen des Krankheitstages sofort und frühzeitig mitzuteilen. Bitte klären Sie zu Beginn des Praktikums,
welche Formalien Sie während des Praktikums einhalten müssen (üblich ist die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag der Erkrankung). In der Regel wird die Anzahl von Fehltagen nach dem regulären Ende des Praktikums nachgeholt, damit Sie auch tatsächlich eine Praxisphase in Länge der vorgeschriebenen Dauer nachweisen können. Klären Sie dies mit der Schulleitung und/oder der Praktikumsbetreuung an der Schule und auch mit der zuständigen Stelle an Ihrer Universität, sobald Ihr gesundheitlicher Zustand die Fortsetzung des Praktikums zulässt.
Wenn Sie wegen eines Ihnen vorab bekannten Ereignisses meinen, nicht zur Schule kommen zu können (z.B. ein Klausurtermin), so dürfen Sie nicht einfach fehlen und sich nachträglich entschuldigen. Sie müssen vorher Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten informieren und um eine Beurlaubung bitten.
- Vertretungsunterricht
In einigen Fällen wird während des Praktikums die Frage an Sie herangetragen werden, ob Sie Vertretungsunterricht übernehmen können, da z.B. durch Krankheit von Kolleginnen oder Kollegen ein Mangel an Lehrkräften entstanden ist. Antworten Sie nicht vorschnell auf diese Frage. Klären Sie, wer in diesem Fall die Aufsichtspflicht übernehmen kann, und somit die Verantwortung trägt, da Sie diese als Praktikantin bzw. als Praktikant aus rechtlichen Gründen nicht übernehmen können.
Wenn dies für Sie nicht zufriedenstellend geklärt ist oder Sie sich noch zu unsicher fühlen, dann lehnen Sie das Angebot ab, auch wenn Ihnen das im ersten Moment unangenehm ist und Sie befürchten, dass Ihre Entscheidung nicht positiv aufgenommen wird. Der Schwerpunkt des Orientierungspraktikums liegt im Bereich der Hospitation, Sie sollen zwar unter Anleitung und Begleitung schon eigene Unterrichtsversuche durchführen, die eigenständige Verantwortung für eine Stunde mit der damit verbundenen Aufsichtspflicht müssen und dürfen Sie jedoch (noch) nicht übernehmen. Begründen Sie Ihre Ablehnung damit, dass Sie sich dieser Situation zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewachsen fühlen. Dies kann und wird man verstehen.
Es kann aber auch sein, dass Sie sich über die Möglichkeit freuen, sich einmal ganz ohne Beobachtung vor einer Klasse behaupten zu können. Vielleicht handelt es sich um eine Schülergruppe, die Sie während des Praktikums bereits genauer kennenlernen konnten, bei der Sie eventuell auch schon selbst Unterrichtssequenzen in dem Fach durchgeführt haben. In diesem Fall sollten Sie sich vergewissern, dass die rechtliche Seite in Bezug auf die Aufsichtspflicht geklärt ist, z.B. durch eine Kollegin oder einen Kollegen im Nebenraum, der – wie auch Sie – die Klassentür auflässt und somit direkt ansprechbar ist, zwischendurch bei Ihnen nachfragt, ob alles in Ordnung ist und damit die Aufsichtspflicht übernimmt. Fragen Sie auch nach dem zu behandelnden Thema, bzw. ob es Aufgaben für die Stunde gibt.
Wenn diese Fragen geklärt sind, können Sie die Vertretungsstunde übernehmen, um Ihren Erfahrungsschatz zu erweitern. Lassen Sie sich jedoch nicht immer wieder als „Vertretungsreserve“ einsetzen, denn damit wäre der Sinn dieses erziehungswissenschaftlich ausgerichteten Praktikums, das vorrangig der Beobachtung und Reflexion dient, verfehlt.
Aus: Floß, P. (Hrsg.): Das allgemeindidaktische Schulpraktikum: Schulpädagogisches Orientierungswissen und Anregungen zum forschenden Lernen in der Schule. Stuttgart: Raabe (2012).