Entwicklungen im Bildungsbereich seit 2009
2009 2011 2015 2016 Ende 2019

2009

Ratifizierung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) in Deutschland
  • auch „UN-Behindertenrechtskonvention“ genannt
  • stellt grundlegend fest, dass alle Menschen mit Behinderung das Recht auf inklusive Beschulung haben
  • UN-BRK lässt sich als fundamentalen und symbolisch bedeutsamen Schritt für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung und das Recht auf inklusive Bildung begreifen (Textor, 2018)
  • Artikel 24 ist besonders relevant für den Bereich der Bildung: Garantiert Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung und zeigt darüber hinaus Maßnahmen auf, wie dieses umgesetzt werden kann (UN-BRK, 2008)

2011

„Empfehlungen zur inklusiven Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ der Kultusministerkonferenz
  • Einführung des Begriffs „sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf“ (Lütje-Klose & Sturm, 2022)
  • bahnt die Umsetzung der UN-BRK auf schulrechtlicher Ebene an (Lütje-Klose & Sturm, 2022)
  • dezidierte Abkehr der Förderschule ist nicht vorgesehen (Dietze,  2019)
  • Beschluss verdeutlicht, dass schulische Inklusion in der KMK weiterhin in der Sonderpädagogik verortet  ist
  • fehlendes Bekenntnis zur Umgestaltung des deutschen Bildungssystems (Lindmeier, 2012)

2015

Incheon Erklärung (UNESCO)
  • Inklusion wurde zum zentralen und globalen Leitprinzip der Bildungsentwicklung (UNESCO, 2015)
  • Inklusion und Chancengerechtigkeit stehen im Mittelpunkt des globalen Bildungsplanes im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Biewer et al., 2019)

2016

Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
  • Plädiert für den Erhalt von Förderschulen als „Wahlangebot“ der Erziehungsberechtigten (BMAS, 2016)

Ende 2019

  • alle Bundesländer in Deutschland räumen in den Schulgesetzen den Erziehungsberechtigten die freie Wahl zwischen den Lernorten „allgemeine Schule“ und „Förderschule“ ein (Klemm, 2021)