Landesschulpolitik in Bremen
In Bezug auf Bildung versteht Bremen Inklusion nicht ausschließlich als die gemeinsame Unterbringung von nicht behinderten und behinderten Schüler*innen. Vielmehr umfasst der Inklusionsbegriff die Förderung aller Schüler*innen, beginnend bei Einschränkungen im kognitiven Bereich bis hin zur Hochbegabung. Diese Förderung soll unabhängig von Weltanschauung, Religion oder sozialer und kultureller Herkunft erfolgen, wie in den Vorgaben der Freien Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2014 festgelegt.
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Denken Sie wieder daran, immer Ihr Notizbuch und einen Stift griffbereit zu halten!