Beschlüsse und Konvention
Seit Mitte der 1990er Jahre wurden verschiedene Beschlüsse und Konventionen zum Thema “Inklusion” verabschiedet. Im Folgenden können Sie sich einen Überblick über die Kultusministerkonferenzen von 1994 und 2011, die UN-Behindertenrechtskonvention und das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen machen. Diese thematisieren Inklusion im engeren Sinne. Inklusion im engeren Sinne bezieht sich auf die gleichberechtigte und vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung (vgl. Deutsche UNESCO-Kommission, o. D.). Auf konkrete Inhalte des Schulgesetzes für das Land NRW (im Bezug auf Inklusion) wird im Kapitel “Schulgesetz NRW” genauer eingegangen.
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Quellen
Deutsche UNESCO-Kommission (o. D.): Inklusive Bildung. Verfügbar unter: https://www.unesco.de/bildung/inklusive-bildung. Abgerufen am: 25.06.2024.