Schulgesetz NRW
Das Schulgesetz für das Land NRW vom 15.02.2005 wird fortlaufend angepasst. Es ist gegliedert in zwölf Teile mit jeweils bis zu vier Abschnitten. Insgesamt umfasst das Schulgesetz somit 133 Paragrafen, die sich wiederum aus mehreren Absätzen zusammensetzen. Im Folgenden werden Ausschnitte des Gesetzestextes wörtlich zitiert, die sich hauptsächlich auf das Thema “Inklusion” beziehen.
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