Teilhabe in der ICF
Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) ist ein System der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es beschreibt, wie Menschen mit ihrer Gesundheit im Alltag umgehen. Die ICF hilft zu verstehen, wie gut jemand Dinge tun kann, die im täglichen Leben wichtig sind, wie zum Beispiel gehen, sprechen, arbeiten oder Freizeitgestaltungen. Die ICF hilft auch Fachleuten wie Ärzten und Therapeuten, besser zu verstehen, wie eine Person durch ihre gesundheitlichen Bedingungen beeinflusst wird und welche Unterstützung sie benötigt, um ein gutes Leben zu führen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der ICF kurz erläutert.
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Im weiteren Verlauf werden die oben genannten Punkte genauer betrachtet und erläutert, inwiefern diese relevant für die Teilhabe von Menschen innerhalb der Gesellschaft sind.
Funktionale Gesundheit (Körperfunktionen und -strukturen)
Funktionale Gesundheit wird in der ICF bewusst nicht genau definiert, weil ihre Definition sich sonst stetig im Wandel der Zeit ändern müsste. Verständnishalber bedeutet es, wie gut ein Mensch in der Lage ist, alltägliche Dinge zu tun und am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Es geht darum, wie gut der Körper funktioniert, welche Aktivitäten jemand ausführen kann und wie er oder sie mit anderen Menschen und der Umgebung interagiert. Zur funktionalen Gesundheit gehören explizit die Körperfunktionen und -strukturen. Jedoch hört es damit nicht auf. Eine Person gilt nach ICF als funktional gesund, wenn sie folgenden Anforderungen entspricht:
Aktivitäten und Teilhabe
Teilhabe bedeutet, dass eine Person an einem bestimmten Lebensbereich oder einer Lebenssituation teilnehmen kann. Aktivitäten bezeichnen dabei unser (freiwilliges) Handeln. Schwierigkeiten bei der Durchführung einer Aktivität nennt man Beeinträchtigungen. Das Konzept der Teilhabe befasst sich mit Fragen, wie Menschen Zugang zu verschiedenen Lebensbereichen bekommen, sich entfalten können und ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben führen. Dabei geht es auch um die Lebensqualität, die Menschen in wichtigen Lebensbereichen erleben.
Teilhabe hängt mit Menschenrechten, Antidiskriminierung und den Gesetzen und Politiken, die Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen, zusammen. In der ICF wird Teilhabe als eigenständiges Konzept dargestellt, aber nicht als solches umgesetzt. Hier wird Teilhabe oft mit “Leistung” (nach dem Aktivitätskonzept) gleichgesetzt, da sie sich auf die gleichen Lebensbereiche und Kontextfaktoren beziehen.
Für die praktische Anwendung der ICF heißt das, dass bei der Bewertung nur “Leistung” und “Leistungsfähigkeit” berücksichtigt werden können. Dies hängt wieder mit den bisher ausgezählten Punkten, wie dem Konzept der Körperfunktionen und -strukturen, zusammen. Es gilt zu fragen, ob diese leistungsfähig genug sind, um Handlungen auszuführen.
Teilhabe kann nicht als eigenes Konzept bewertet werden. In Deutschland wurde der Begriff “Teilhabe” durch das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) als sozialrechtlicher Begriff eingeführt. Leistungen zur Teilhabe werden nur dann gewährt, wenn durch gesundheitliche Gründe eine Beeinträchtigung der Teilhabe zu erwarten (übrigens ein Sonderfall der deutschen Rechtsprechung) oder bereits eingetreten ist. Dies wird von den zuständigen Stellen geprüft.
Wenn eine Leistung (die tatsächliche Durchführung einer Handlung) zur Teilhabe gewährt wird, ist das Ziel, die Leistungsfähigkeit (ihr größstmögliches Leistungsniveau) der Person zu verbessern.
Kontextfaktoren
Kontextfaktoren in der ICF, d. h. Umwelt- und Personenfaktoren, beschreiben, wie persönliche Eigenschaften, die Umgebung und soziale Bedingungen das Leben und die Gesundheit eines Menschen beeinflussen. Umweltfaktoren sind die materielle, soziale und einstellungsbezogene Welt, in der wir leben. Personenbezogene Faktoren beziehen sich auf das jeweilige Individuum und stellen die genauen Hintergründe des Lebens einer Person dar und umfassen Gegebenheiten eines Menschen, die nicht zu seinem Gesundheitszustand gehören. Kontextfaktoren entscheiden mitunter über den Bedarf an Leistungen zur Teilhabe, die einer Person ggf. zusteht (§§ 13 II, 19 I SGB IX).
Das ICF-Modell in Kürze
Im nachfolgenden interaktiven Element werden die wichtigsten Aspekte des ICF-Modells noch einmal grafisch veranschaulicht.
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Quellen

Schuntermann, M. F. (2004): Einführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter besonderer Berücksichtigung der sozialmedizinischen Begutachtung und Rehabilitation – Ein Grundkurs (2. Aufl.). ecomed.