Rechtliche Definition
Wenn man nun an die anfänglichen Schätzfragen zurückdenkt, stellt sich die Frage, auf welcher Basis die Zahlen dieser Statistik erhoben wurden. Die alltagstheoretische Definition von Behinderung ließe eine statistische Zählung von Menschen mit Behinderung wohl kaum zu. Wer hier als „behindert“ gelten würde, wäre stark an den Kontext sowie subjektive Sichtweisen gebunden.
Doch neben der alltagstheoretischen Definition existiert selbstverständlich auch eine verbindliche, rechtliche Definition von (Schwer-)Behinderung. Im Akkordion finden Sie die Gesetzestexte zu Behinderung und Schwerbehinderung aus dem Sozialgesetzbuch IX zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland sowie einer weiterführende Erläuterung zum Begriff “Schwerbehinderung”. Klicken oder tippen Sie auf die Begriffe.
Während die alltagstheoretische Definition also subjektiv und an Kontexte gebunden ist, erscheint die rechtliche Definition von Behinderung objektiver, da sie “messbare Werte”, also den Grad der Behinderung, einschließt. Zudem verbindet die rechtliche Definition nach dem Sozialgesetzbuch IX Behinderung im medizinischen Kontext mit daraus entstehenden sozialen Auswirkungen und gibt so Anknüpfungspunkte für soziale Hilfestellungen, z.B. in Form eines Schwerbehindertenausweises.
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Anne (18) hat aufgrund von Diabetes Typ I einen Schwerbehindertenausweis mit dem GdB von 50. Momentan bereitet sie sich auf ihr Abitur vor, hat kürzlich ihren Führerschein gemacht, spielt in ihrer Freizeit Fußball im Verein und trifft sich mit Freund*innen.
Im Sinne der rechtlichen Situation gilt sie demnach als schwerbehindert – im Sinne der alltagstheoretischen Definition würde sie vermutlich von den meisten Menschen nicht als “behindert” bezeichnet werden.
Literatur
1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) § 2 Begriffsbestimmungen. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html. Abgerufen am 31.03.2020.
2 Ebd.
3 Vgl. Sozialverband VdK Deutschland e.V (2020): Grad der Behinderung (GdB). URL: https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/grad-der-behinderung-gdb/. Abgerufen am 13.12.2023.