Bedeutung von Kommunikation
Mit den Kommunikationsmöglichkeiten einer Person hängen eng die selbstbestimmte und mitbestimmende Gestaltung des Alltags, der Verlauf von Interaktionen und die soziale Teilhabe in der Gesellschaft zusammen. Die Fähigkeit kommunizieren zu können wird als besonders wichtig für die menschliche Entwicklung angesehen, da sie notwendig ist, um die eigene Lebenswelt kontrollieren und selbst etwas bewirken zu können (Adam, 1996, S. 1). Die Erfahrungen, selbstständig etwas erreichen und bei anderen etwas bewirken zu können, beeinflussen das Selbstvertrauen und das Selbstwertgefühl eines Menschen positiv.
Kommunikation als wesentliches Grundrecht und Grundbedürfnis:
- Grundrecht Bedürfnisse zu äußern
- Gehört zu werden und eine Antwort zu erhalten
- Etwas abzulehnen oder mich neu zu entscheiden
- Mitzusprechen und direkt angesprochen zu werden
- Gefragt zu werden und Aufmerksamkeit und Zuwendung zu erhalten
- Über den Tagesablauf und das Weltgeschehen informiert zu werden
- Ein gleichwertiges Mitglied der Gesellschaft zu sein
(Castañeda, 2018)
Kommunikationsfunktionen lassen sich nur dann befriedigend verwirklichen, wenn die Person über die ihrer Persönlichkeit angemessenen Ausdrucksmöglichkeiten, d.h. Kommunikationsformen verfügt. Dabei wird Kommunikation gerade dann umso wichtiger, je mehr Unterstützungsbedarf ein Mensch hat, weil er dann seine Bedürfnisse anderen wirksam mitteilen muss.
Weitere Informationen mit einem übersichtlichen Schaubild unter: https://www.lnw.at/inklusion/grundrecht-auf-kommunikation/
Literatur
- Adam, Heidemarie (1996): Mit Gebärden und Bildsymbolen kommunizieren. Würzburg: Edition Bentheim.
- Castañeda, Claudio (2018): Grundrecht auf Kommunikation – Unterstützte Kommunikation. LNW Lebenshilfe Netzwerk GmbH. Verfügbar unter: https://www.lnw.at/inklusion/grundrecht-auf-kommunikation/