Beim Mitteilen (II von III)
Entdecken Sie durch Klicken auf die Symbole, welche Voraussetzungen der Junge mitbringen muss, um sich (in diesem Fall durch die Zeigegeste) mitzuteilen.
Diese Voraussetzungen gelten auch für eine entscheidende Person, die sich in einer Entscheidungssituation mitteilen will.
Eine Zeigegeste – wie auf dem Bild – ist eine häufig verwendete vorsymbolische Kommunikationsform. Damit bezieht sich die entscheidende Person auf ein Objekt (z. B. den Laptop) und will gleichzeitig damit eine Mitteilung machen. Um dieses kommunikative Verhalten zu beherrschen, muss die entscheidende Person folgende Voraussetzungen mitbringen (meist: Tomasello, 2011):
- Verständnis, dass Andere intentional handeln (Kog-B-7)
- Ein gemeinsamer Hintergrund auf Basis gemeinsamer Aufmerksamkeit oder geteilten Wissens (Kog-A-3, Kog-W-4)
- Die grundlegend prosoziale Motivation, die kommunikative Botschaft zu übermitteln (SE-ME-4)
- Annahme zur Hilfsbereitschaft der Kommunikationspartner*innen (SE-E-6)
- Ausreichender Speicherumfang und ausreichende Speicherdauer des Arbeitsgedächtnisses, um die (gemeinsame) Aufmerksamkeit zwischen der entscheidenden Person, den Kommunikationspartner*innen und den präsentierten Optionen zu koordinieren (Kog-G-1, Kog-G-2)
- Gelingendes Erinnern des ggf. geteilten Wissens, auf dem der gemeinsame Hintergrund basiert (Langzeitgedächtnis) (Kog-G-7)
Falls Sie dies noch nicht an anderer Stelle erarbeitet haben, können Sie im nachfolgenden Video Informationen zu Tomasellos Forschung zur Kommunikation über Zeigegesten abrufen.
Literatur
1 – Tomasello, M. (2011). Die Ursprünge der menschlichen Kommunikation. Frankfurt am Main: Suhrkamp Verlag.