Vorhandene Entscheidungsmöglichkeit (I von III)
Ein Entscheidungsprozess kann nur beginnen, wenn es für die entscheidende Person überhaupt eine Entscheidungsmöglichkeit gibt. Ob das der Fall ist, hängt zum einen von Umweltfaktoren ab, die Entscheidungsgelegenheiten schaffen oder ausschließen.
Zum Beispiel können offizielle Regularien (bspw. staatliche Gesetze, einrichtungsinterne Regeln) festschreiben, ob ein Mensch mit Behinderung sein Rollstuhlmodell / seinen Wohnort / seine Aufstehzeit… selbst bestimmen darf oder ob dies Andere für ihn entscheiden (Reg-3).
Zum anderen steht es auch unter dem Einfluss der Kommunikationspartner*innen, ob sie die Entscheidungsgelegenheit wahrnehmen und der entscheidenden Person anbieten.
Auf den folgenden zwei Seiten werden Ihnen Einstellungen, Wissen, Fähigkeiten und Alltagsgewohnheiten vorgestellt, die Voraussetzungen dafür sind, dass die Kommunikationspartner*innen Entscheidungsmöglichkeiten sehen und anbieten.