Begriffe im Kontext der Barrierefreiheit
Im Alltag können Menschen mit Beeinträchtigungen an Barrieren stoßen, die die Ausführung mancher Tätigkeiten mitunter erschweren oder gar unmöglich machen können. In der Alltagssprache wird dafür oftmals der Begriff “Behinderung” verwendet. Eine juristische Definition für den Begriff “Behinderung” und wie er sich zum Begriff “Beeinträchtigung” abgrenzt wird im neunten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IX) beschrieben:
Definition von Behinderung und Beeinträchtigung
“Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung […] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. […]“ (§2 Abs. 1 SGB IX)
Neben dieser Definition existieren weitere Definitionen und Modelle von Behinderung. Eine Einführung dazu finden Sie im folgenden Lernmodul:
Lernmodul: Grundlagen der Inklusion in sonderpädagogischen Kontexten
Grundlagen der Inklusion in sonderpädagogischen Kontexten
Eine Vielzahl von Studierenden können nicht oder nur mit Schwierigkeiten am Studium teilnehmen, da sie aufgrund ihrer Behinderung bzw. Beeinträchtigung Lehrinhalte nicht erfassen und/oder Prüfungen nicht erfolgreich absolvieren können. Barrierefreiheit ist daher umso wichtiger, um diesen Menschen eine Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden im Folgenden die wichtigsten Begriffe im Kontext der Barrierefreiheit definiert, um sie klar voneinander abgrenzen zu können.
Barrierefreiheit
Accessibility
Assistive Technologien
In Deutschland wird anstelle von “Assistive Technologien” der Begriff “Hilfsmittel” im Sinne eines Medizinprodukts verwendet. Das Hilfsmittel dient dabei vornehmlich dazu, sowohl körperliche und geistige Anforderungen an die Nutzenden zu reduzieren als auch eine alternative Bedienung zu ermöglichen.3
International wird der Begriff “Assistive Technologien” hingegen weiter gefasst und bezeichnet auch Alltagsgegenstände wie beispielsweise Smartphones, die an die individuellen Anforderungen angepasst werden können, um auf diese Weise Beeinträchtigungen zu reduzieren.4
Teilhabe
Der Begriff “Teilhabe” bezeichnet das Integriertsein eines Individuums in eine Lebenssituation durch Zugehörigkeit (z. B. zu einer bestimmten Gruppe) und/oder Zugänglichkeit (z. B. zu bestimmten Gütern).5
Teilhabe ermöglicht die Daseinsentfaltung, Selbstbestimmtheit und Chancengleichheit eines Individuums in spezifischen Lebensbereichen und hat Einfluss auf die erlebte Anerkennung, Wertschätzung und Lebenszufriedenheit.6
Inklusion
Im Kontext von Schule bedeutet dies, dass die Schule dafür zu sorgen hat, dass jede Schülerin und jeder Schüler mit seinen/ihren individuellen Fähigkeiten am Unterricht teilnehmen kann.9
Diklusion
Neu gebildeter sprachlicher Ausdruck bestehend aus den beiden Wörtern “Digitale Medien” und “Inklusion”.
Das Ziel von Diklusion ist die “Verbesserung der Chancengleichheit und der Teilhabe aller Schüler:innen an Bildung in allen Schularten und an einer digitalen Gesellschaft”10 . Teilhabe wird dabei in dreierlei Hinsicht ermöglicht: Teilhabe in Medien (z. B. Ermächtigung zur Meinungsäußerung im Internet), Teilhabe an Medien (durch eine barrierefreie Gestaltung von Medien) und Teilhabe durch Medien (z. B. mittels assistiver Technologien).11
Literatur
1 Vgl. Liesen, C., Rummler, K. (2016): Digitale Medien und Sonderpädagogik ‐ Eine Auslegeordnung für die interdisziplinäre Verbindung von Medien- und Sonderpädagogik. Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik 4, S. 7.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Revermann, C., Gerlinger, K. (2010): Technologien im Kontext von Behinderung. Berlin: edition sigma, S. 11.
4 Vgl. Krstoski, I. (2022): Lernen durch Assistive Technologien. In: Schulz et al. (2022): Diklusive Lernwelten: Zeitgemäßes Lernen für alle Schüler*innen. 1. Auflage. Dornstadt: Visual Ink Publishing UG, S. 48.
5 Vgl. Schulz, L. (2022): Lernen über Medien: Förderung von Medienkompetenz. In: Schulz et al. (2022): Diklusive Lernwelten: Zeitgemäßes Lernen für alle Schüler*innen. 1. Auflage. Dornstadt: Visual Ink Publishing UG, S. 359.
6 Vgl. rehadat.de (2024): Lexikon zur beruflichen Teilhabe: Teilhabe. Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.. Abgerufen am 31. Januar 2024, von https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Teilhabe.
7 Vgl. inklusion-schule.info (o. D.): Integration und Inklusion. Abgerufen am 31. Januar 2024, von http://www.inklusion-schule.info/inklusion/integration-und-inklusion.html.
8 Vgl. behinderung.org (o. D.): Was ist Inklusion?. Abgerufen am 31. Januar 2024, von https://behinderung.org/inklusion.htm.
9 Vgl. inklusion-schule.info, o. D.
10 Schulz, L., Krstoski, I. (2022): Diklusion. In: Schulz et al. (2022): Diklusive Lernwelten: Zeitgemäßes Lernen für alle Schüler*innen. 1. Auflage. Dornstadt: Visual Ink Publishing UG, S. 31.
11 Vgl. ebd., S. 33.