Inhaltliche Zielsetzungen
Wichtig für die weitere zielorientierte Planung ist nun die Festlegung der inhaltlichen Zielsetzungen, d.h. die Bestimmung der konkreten Lernziele sowie die angestrebten Kompetenzen aus weiteren gesetzlichen bzw. institutionellen Programmen bzw. Vorgaben. Beide korrespondieren jeweils mit bestimmten Inhaltsfeldern. Weiterführende Informationen rund um die Festlegung und Formulierung von Lernzielen in unterschiedlichen Bildungskontexten erhalten Sie bei Bedarf über diesen Link der Ruhr Universität Bochum.
Bei der Festlegung der Lernziele wird unterschieden zwischen
- persönlichen/sozialen
- überfachlichen
- fachlichen
- methodischen
- medienbezogenen
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In dem Lernmodul “Digitalisierung im Fachunterricht” lernen Sie einen Vier-Schritte-Plan kennen, mit dessen Hilfe Sie Medien und Medienkompetenzförderung gewinnbringend in Ihren Fachunterricht integrieren können. Dieses Lernmodul baut auf den Inhalten des Lernmoduls “Digitalisierung in der Schule” auf.
Lernmodul: Digitalisierung im Fachunterricht
Digitalisierung im Fachunterricht
Im Hinblick auf die Kompetenzerwartungen finden sich Vorgaben und Anregungen in
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Gesetzliche Vorgaben
2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften
Download unter: https://zfl-lernen.de/wp-content/uploads/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung-Bildungswissenschaften.pdf
KMK -Standards, die für alle Fächer und Schulformen gelten:
Programme
https://www.schulentwicklung.nrw.de/digitalstrategie/
Impulspapiere
https://www.schulministerium.nrw/impulspapier-1-didaktische-hinweise
https://www.schulministerium.nrw/impulspapier-2-zentrale-entwicklungsbereiche-des-lernens
Orientierungsrahmen für die Lehrkräfteausbildung:
https://www.medienberatung.schulministerium.nrw.de/_Medienberatung-NRW/Publikationen/Lehrkraefte_Digitalisierte_Welt_2020.pdf
Dieser Online-Kurs ist im Rahmen des NRW-weiten Verbundprojektes ComeIn entstanden, dementsprechend beziehen sich die vorangegangenen gesetzlichen Vorgaben vor allem auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig können die genannten Rahmenvorgaben als exemplarisches Beispiel dienen und eine sinnvolle Orientierung für die Umsetzung eines Kooperationsvorhabens in anderen Bundesländern bieten.