Schule im wiedervereinigten Deutschland (1990-2008)
1994 1994 Seit 2000

1994

Salamanca-Erklärung über Prinzipien, Politik und Praxis der Pädagogik für besondere Bedürfnisse (UNESCO)

  • zentral ist die klare Verpflichtung zur Inklusion im regulären Schulbetrieb; die Erklärung betont, dass Schulen mit einer inklusiven Ausrichtung als effektivstes Mittel gelten, um diskriminierende Einstellungen zu bekämpfen, eine integrative Gesellschaft zu fördern und das Ziel einer umfassenden Bildung für alle zu realisieren (UNESCO, 1994)
  • Inklusionsbegriff löste international den Integrationsbegriff ab (Textor, 2018)
  • Salamanca-Erklärung blieb eine Erklärung des guten Willens ohne jegliche völkerrechtliche Bindungskraft (Textor, 2018)

1994

„Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung“ der Kultusministerkonferenz

  • von der Salamanca-Erklärung sowie diversen integrativen Schulversuchen der vorherigen Jahre beeinflusst (Textor, 2018)
  • die noch 1973 postulierte institutionsbezogene Sonderschulbedürftigkeit wird durch individuellen sonderpädagogischen Förderbedarf ersetzt (Textor, 2018; Lütje-Klose & Sturm, 2022)
  • die endgültige Entscheidung über Art und Ort der sonderpädagogischen Förderung verbleibt weiterhin bei der Schulaufsicht (Textor, 2018)
  • allgemeine Schule sollte gleichberechtigt neben der Förderschule als möglicher Förderort stehen (Steinmetz et al., 2021)
  • sonderpädagogische Förderung wurde nicht mehr an den Förderort Förderschule gebunden (Textor, 2018)

Seit 2000

  • Durchsetzung und breite Diskussion des Inklusionsbegriffs auch im deutschsprachigen Raum (Robeck, 2012, S. 221)