Schule
FAQ – Praxissemester an Schulen (für ABB & begleitende Lehrkräfte)
Allgemeines zum Praxissemester
Was ist das Praxissemester?
Das Praxissemester ist die dritte universitäre Praxisphase im Lehramtsstudium und wird in der Regel im 2. Mastersemester absolviert. Es ist Teil der ersten Phase der Lehrer*innenbildung und kein vorgezogener Vorbereitungsdienst.
Sind Praxissemester-Studierende Lehramtsanwärter*innen (LAA)?
Nein. Praxissemester-Studierende sind keine Lehramtsanwärter*innen und unterliegen eigenen Standards.
Ist das Praxissemester bewertungsfrei?
Ja. Der schulpraktische Teil ist vollständig bewertungsfrei.
Es gibt:
- keine Benotung
- keine Eignungsbeurteilung
- keine Beurteilungsbeiträge durch Schule oder ZfsL
Der Fokus liegt ausschließlich auf beratender Begleitung und Professionalisierung.
Anwesenheit & zeitlicher Umfang
Wie viele Stunden beträgt die Anwesenheitspflicht an der Schule?
Die anwesenheitspflichtige Lernzeit beträgt ca. 250 Zeitstunden an der Schule.
Wie verteilen sich diese 250 Stunden typischerweise?
Bei ca. 17 Wochen (ohne Ferien/Feiertage) entspricht das etwa:
- 4 Zeitstunden an 4 Tagen pro Woche
Was zählt zur Anwesenheitszeit?
Nicht nur Unterricht, sondern auch:
- Hospitationen
- Vor- und Nachbesprechungen
- Konferenzen
- Beratungsgespräche
- außerunterrichtliche Standardsituationen
- Pausenaufsichten (ohne eigenständige Aufsichtspflicht)
Muss die Anwesenheit dokumentiert werden?
Nein. Es gilt das Vertrauensprinzip.
Bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen informieren begleitende Lehrkräfte die Ausbildungsbeauftragten (ABB).
Unterricht & Verantwortung
Wie viel Unterricht führen Studierende durch?
- 50–70 Stunden Unterricht unter Begleitung
- d.R. 1–2 Unterrichtsvorhaben pro Fach (5–15 Unterrichtsstunden)
- Auch Teilphasen (z.B. Einstiege) zählen als Unterrichtsstunden
Dürfen Studierende eigenverantwortlich unterrichten?
Nein.
Begleitende Lehrkräfte tragen zu jedem Zeitpunkt die volle Verantwortung.
Dürfen Studierende Aufsicht führen?
Nein.
Studierende dürfen keinerlei selbstständige Aufsichtspflichten übernehmen – auch nicht mit Zusatzqualifikationen (z.B. Schwimmen).
Rolle der Ausbildungs-beauftragten (ABB)
Welche Hauptaufgaben haben die ABB?
Zu den Kernaufgaben gehören u.a.:
- Organisation der Rahmenbedingungen an der Schule
- Stundenplan- und Lerngruppenzuordnung
- Koordination der Hospitationen
- Einbindung ins Schulleben
- Anlaufstelle bei organisatorischen Fragen
- Koordination der Entlastungsstunden
- Teilnahme am Bilanz- und Perspektivgespräch
Was gehört ausdrücklich nicht zu den Aufgaben der ABB?
- Fachliche oder inhaltliche Begleitung des Studienprojekts
- Eignungs- oder Leistungsbeurteilungen
- Fachliche Detailberatung im Unterricht
Entlastung & Anrechnung
Gibt es Entlastungsstunden für die Begleitung?
Ja.
Für ABB und begleitende Lehrkräfte stehen insgesamt 2 Entlastungsstunden pro Student*in zur Verfügung
Wer entscheidet über die Verteilung?
Die Lehrerkonferenz, auf Vorschlag der Schulleitung.
Begleitung & Professionalisierung
Was ist das Ziel der Begleitung im Praxissemester?
Zentrale Aufgabe ist die Weiterentwicklung des professionellen Selbstkonzepts angehender Lehrkräfte.
Welche Schwerpunkte hat die Begleitung?
- Perspektivwechsel: Lernen aus Schüler*innensicht
- Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
- Umgang mit Heterogenität
- Diagnose & Förderung
- Fachliche und überfachliche Aspekte (z.B. Sprachbildung)
Wie entwickeln sich die Anforderungen im Verlauf?
Progressiv:
- Beginn: Hospitation, Ressourcengespräche
- Danach: Teilphasen, Team-Teaching
- Später: ganze Unterrichtsstunden (begleitet)
Portfolio & Reflexion
Führen Studierende ein Portfolio?
Ja.
Studierende führen ein ePortfolio während der gesamten Ausbildung (LABG/LZV).
Welche Rolle spielt das Portfolio?
- Grundlage für Reflexionsgespräche
- Vorbereitung auf den Vorbereitungsdienst
- Dokumentation von Professionalisierungsschritten
Abschluss des Praxissemesters
Was ist das Bilanz- und Perspektivgespräch?
Ein gemeinsames Reflexionsgespräch. Es findet i.d.R. in den letzten 14 Tagen des Praxissemesters statt mit:
- Studierende
- eine begleitende Lehrkraft oder ABB
- eine Seminarleitung des ZfsL
Konflikte & Sonderfälle
Was tun bei Konflikten oder Problemen?
Zunächst Gespräch mit den Studierenden. Bei weiterem Klärungsbedarf:
- Kontakt mit Universität (Dozierende)
- Kontakt mit ZfsL / Praxissemesterbeauftragten
Kann ein Praxissemester vorzeitig beendet werden?
Kann ein Praxissemester vorzeitig beendet werden?
Nur nach frühzeitiger Abstimmung mit:
- Schule
- ZfsL
- ZfL
- und Zustimmung der Bezirksregierung Köln
