Grundfertigkeit Beobachten
Bereits in den 1960er Jahren hat Heinrich Roth die Bedeutung der Beobachtung beschrieben:
“Wer forschend Regeln, Zusammenhänge, Gesetze und Wahrheiten entdecken will […] muss beobachten.
Alles wissenschaftliche Forschen kann man als eine gesteigerte und gesicherte Form des Beobachtens auffassen.”1
Auch Werner Topsch betont:
“Ohne Beobachtung gäbe es keine begründbaren Bewertungsprozesse, ohne begründbare Bewertung gäbe es keine Rechtfertigung für die (mitunter durchaus entscheidenden) Maßnahmen der Lern- und Verhaltenssteuerung in der Schule.”2
Literatur
1 Roth, H. (1969): Die Bedeutung der empirischen Forschung für die Pädagogik. In: Denkformen und Forschungsmethoden der Erziehungswissenschaft. Band 2. Forschungsmethoden. Hrsg. Siegfried Oppolzer. München: Ehrenwirt. S. 42.
2 Topsch, W. (2002): Beobachten im Praktikum – Wie geht das? In: Grundwissen: Schulpraktikum und Unterricht. Neuwied/Kriftel/Berlin: Luchterhand.