Beim Wahrnehmen (II von II)
Um im Entscheidungsprozess die eben genannten Aspekte wahrnehmen und somit beachten zu können, benötigt die entscheidende Person fünf Voraussetzungen:
- Sie braucht mindestens eine Sinnesmodalität (z. B. Sehen, Hören, Fühlen), die sie für die Wahrnehmung nutzen kann (Wah-1).
- Sie muss ihre Aufmerksamkeit auf die angebotenen Informationen richten (Kog-A-1)
- und diese Aufmerksamkeit ausreichend lange aufrechterhalten (Kog-A-2).
- Die Fähigkeit, den Kommunikationspartner*innen zu zeigen, dass man ihnen die eigene Aufmerksamkeit zuwendet, ist eine soziale Kompetenz in Kommunikationssituationen (Kom-So-6).
- Um eventuelle Verständigungsprobleme mit den Kommunikationspartner*innen wahrzunehmen, muss die entscheidende Person prüfen, ob das eigene Verständnis von übermittelten Botschaften mit dem der Anderen übereinstimmt (Kom-St-1).
Noch ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Ob eine entscheidende Person die Mitteilungen ihrer Kommunikationspartner*innen wahrnimmt, hängt natürlich nicht nur von ihren Voraussetzungen im Bereich Wahrnehmen ab. Eine erfolgreiche Verständigung ist auch von den Voraussetzungen abhängig, die im Tätigkeitsbereich Mitteilen der Kommunikationspartner*innen beschrieben sind. Diese Bereiche sind also eng miteinander verknüpft.
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