ChatGPT und der Datenschutz
Da der Serverstandort außerhalb Deutschlands liegt, handelt es sich nicht um ein Tool genehmigt durch die deutsche Datenschutzgrundverordnung.
Lehrende können ChatGPT aber zur Vor- und Nachbereitung von Unterricht oder Lehre nutzen, um Texte ohne personenbezogene Daten erstellen zu lassen. Auch während des Unterrichts oder der Lehre kann ChatGPT genutzt werden, dann aber nur mit dem eigenen Lehrendenaccount im Plenum. Personenbezogene Daten wie Namen oder Kontaktdaten von Lernenden/Kolleginnen sollten nicht als Prompts eingegeben werden.
Lernende können ChatGPT im Unterricht auf einem nicht personalisierten Endgerät nutzen, sofern sie über 18 Jahre bzw. 13 Jahre alt sind. Laut den Nutzungsbedingungen des Dienstes ist die Anmeldung nur Nutzern ab 18 Jahren beziehungsweise ab 13 Jahren mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten gestattet. Eine Alterskontrolle findet aber nicht statt.
FOBIZZ, die SchulApp oder SchulKI bieten Klassenraum-Lizenzen oder eine eigene KI-Assistenz, um auch mit den Schüler*innen datenschutzkonform KI-basierte Inhalte zu erstellen.
fobizz Tools (Fobizz Klassenräume, KI-Assistenz für Sprache, Bilder, Text)
ChatGPT für Schulen – DieSchulApp
SchulKI (ohne Benutzerkonto, Chats können über Links als Quelle genutzt werden)
Hilfreiche Informationen bietet auch das Portal Klicksafe oder unterrichten.digital.
Das Schulministerium NRW spricht keine Empfehlung für die Nutzung mit eigenen Geräten der Lernenden bzw. über eigene Accounts/E-Mail-Adressen aus. Sofern Lehrkräfte auf freiwilliger Basis über einen Account für KI-Anwendungen verfügen, können sie diesen nutzen, um im Plenum mit den Lernenden zu arbeiten.