2. Heterogenität an Grundschulen
Die Heterogenität von Schulklassen wird quantitativ anhand ihrer Komposition gemessen. Deren primäre Kennzahlen werden aus den drei Merkmalskategorien 1. der Staatsbürgerschaft beziehungsweise des Migrationshintergrunds, 2. des sonderpädagogischen Förderungsbedarfs sowie 3., des Leistungsniveaus der Schüler*innen abgeleitet. Die nachfolgenden Abbildungen sollen aktuelle empirische Kennzahlen der Klassenzusammensetzung im Kontext der Heterogenität verdeutlichen.
In einem Bericht der Kultusministerkonferenz für das Schuljahr 2020/21 wurde angegeben, dass etwa 13,2 % aller Schülerinnen und Schüler an deutschen, allgemeinen Schulen über keine deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Noch eindeutiger wird die ethnische und hiermit in Verbindung gebrachte soziokulturelle Heterogenität in deutschen Grundschulklassen durch die Berechnungen des statistischen Landesamtes NRW, das den Anteil der Schüler*innen mit Migrationshintergrund* an nordrhein-westfälischen Grundschulen für das Schuljahr 2020/21 mit 44,9 % aller Schüler*innen widergibt (Abbildung 1), was im Vergleich zum Vorjahr (44,4 %) einen leichten Zuwachs um 0,5 % bedeutet.
*Laut statistischem Bundesamt hat eine Person einen Migrationshintergrund, “wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt.” An dieser Stelle wird er als soziodemographisches Merkmal genutzt, es soll aber ausdrücklich auf weniger stigmatisierende Bezeichnungen hingewiesen werden, die bspw. hier nachgelesen werden können.
Neben der zunehmenden ethnischen Heterogenität der Grundschulklassen ist an allgemeinen Schulen zudem – einhergehend mit am Anrecht auf Gemeinsames Lernen – ein wachsender Anteil von Kindern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf feststellbar (Abbildung 2).
Schwieriger stellt sich die empirische Aufarbeitung der herrschenden Leistungsdifferenz dar. Hier muss zwischen unterschiedlichen Kategorien der Leistungsfähigkeit und des Wissens der Schüler*innen unterschieden werden. Um einen Richtwert vorhandener Leistungsgefälle zu erhalten, auf dessen Basis möglich Gründe für die gemessenen Unterschiede festgestellt und ggf. aufgegriffen werden können, werden Lernstandserhebungen durchgeführt. An der Grundschule in NRW erfolgt die Leistungsmessung der Schüler*innen anhand der VERA (VERgleichsArbeiten) in der dritten Klasse. Weiterführende Informationen zur VERA NRW können auf der Website der Qualitäts- und Unterstützungsagentur des Landesinstituts für Schule eingesehen werden: VERA.
Wenn Sie die Problematik des Heterogenitätsbegriffs und der Interpretation der damit in Zusammenhang stehenden Daten vertiefen möchten, lesen Sie gerne hier weiter.