2. Rechtlicher Hintergrund
Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 ist Inklusion einer der zentralen Begriffe der Frage, wie Gesellschaft und Schule gestaltet werden sollten. Dabei ist der Inklusionsbegriff bislang nicht eindeutig definiert. Dennoch hat die UN-BRK für einen großen Umbruch, auch im Bildungssystem, gesorgt. Denn in Artikel 24 (2) der UN-BRK heißt es:
„(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass […] Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden”.
Lesen Sie dazu nun die Seiten 100-103 in diesem Artikel über Inklusion und überprüfen Sie Ihr Textverständnis, in dem Sie für sich folgende Fragen beantworten:
- Was ist die inklusive Gesellschaft?
- Warum wird ein individualisiertes Lernen in inklusiven Setttings bedeutsamer?
- Welche Rolle gewinnt die Leistungsbewertung?
- Warum werden sonderpädagogische Kategorisierungen kritisch gesehen?