Teilhabermittlung und -planung
Die Teilhabeermittlung und -planung ist ein zentraler Prozess in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, der darauf abzielt, individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Wünsche systematisch zu erfassen und zu fördern. Sie soll eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen und die Teilnahme an sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Aktivitäten unterstützen. Der Planungsprozess umfasst alle Lebensbereiche – von Wohnen und Bildung über Arbeit bis hin zur Freizeitgestaltung – und sorgt dafür, dass Unterstützungsleistungen gezielt auf die individuellen Bedarfe abgestimmt werden.
Rechtlich ist die Teilhabeplanung in Deutschland durch das BTHG und das SGB IX geregelt. Der personenzentrierte Ansatz, der die betroffene Person aktiv einbezieht und ihre Lebensziele respektiert, bildet dabei den Kern der modernen Behindertenhilfe. In enger Abstimmung mit dem persönlichen und sozialen Umfeld wird ein Teilhabeplan erstellt, der Überschneidungen in der Versorgung vermeidet und die Unterstützungsangebote koordiniert.
Die Instrumente zur Teilhabeplanung, die in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind, basieren auf der ICF und berücksichtigen die neun zentralen Lebensbereiche des Kapitels Aktivitäten und Partizipation [Teilhabe] der ICF. Diese sind:
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Bei weiterem Interesse finden Sie hier Fallbeispiele, die durch Anklicken näher betrachtet werden können:
Fallbeispiele
Teilhabegespräch mit einem/r Klient:in: Die Assistenzkraft führt ein Gespräch zur Ermittlung der Wünsche und Interessen eines/r Klient:in, der/die Unterstützung benötigt, um an einem Musikprojekt in der Nachbarschaft teilzunehmen. Hierbei wird die ICF zur Einschätzung der individuellen Fähigkeiten und Teilhabebarrieren genutzt.
Anwendung des BTHG in der Praxis: Eine Assistenzkraft plant den Alltag eines/r Klient:in neu, um den Vorgaben des BTHG gerecht zu werden und die Selbstbestimmung zu fördern. Dabei spielt die gemeinsam erstellte Teilhabeplanung, an der verschiedene Unterstützer:innen beteiligt waren, eine elementare Rolle. Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten werden besprochen, um eine Balance zwischen Sicherheit und Selbstbestimmung zu finden.
Teilhabeplanung für eine Gruppenaktivität: Die Assistenzkräfte organisieren eine Ausflugsaktivität, bei der sie die Interessen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarfe der Klient:innen unter Einbeziehung der ICF und im Sinne des BTHG berücksichtigen.
Literatur
- Albrecht, Joanna; Hüning, Nadine (2024): Digitale Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung. Entwicklung einer Definition, eines Modells und eines Erhebungsinstruments. Wiesbaden: Springer VS.
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) (2022): ICF. Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit. Bonn: BfArM.
- Giertz, Karsten; Große, Lisa; Röh, Dieter (Hrsg): Soziale Teilhabe professionell fördern. Grundlagen und Methoden der qualifizierten Assistenz. Köln: Psychiatrie Verlag.