Formalia und FAQ
Formalia
Hier finden Sie einige Formalia, die während des Praktikums wichtig sind.
Die Studierenden sind ebenfalls darüber informiert.
Aufsichtspflicht
Fehlzeiten
Im Praxiselementeerlass (2016) werden Fehlzeiten wie folgt geregelt:
„Für den Fall der Erkrankung oder anderweitiger Abwesenheit hat der/die Praktikant*in die Schule umgehend zu informieren. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um die Ziele des Praxiselements zu erreichen; in Zweifelsfällen ist das Benehmen mit der Hochschule herzustellen. Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums durch die Schulleitung im Benehmen mit der Hochschule führen.“
Weisungsbefugnis
Im Praxiselementeerlass (2016) wird die Weisungsbefugnis wie folgt geregelt:
„Die für die Schule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Praktikantinnen und Praktikanten zu beachten. Diese haben Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte zu befolgen.“
„Die Schulleitung (…) entscheidet über den Einsatz der Praktikanten und Praktikantinnen“.
Bescheinigung des Praktikums
FAQ
Was ist das ZfL?
Das 2011 eröffnete Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) gestaltet die fakultätsübergreifende Koordination, Organisation und Weiterentwicklung der Lehrer*innenbildung an der Universität zu Köln. Wir stehen den Studierenden für alle Fragen rund um das Bachelor/Master-Lehramt mit unseren Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Verzahnung der universitären und praktischen Phasen der Lehramtsausbildung. Hierzu kooperieren wir mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und den ca. 700 Schulen in der Ausbildungsregion Köln.
Unsere Mitarbeiter*innen entwickeln und evaluieren das Begleitkonzept zum EOP inhaltlich. Wir koordinieren jedes Semester über 40 Seminare mit insgesamt ca. 1200 Studierenden. Dabei werden wir von zahlreichen Lehrbeauftragten unterstützt, die die Seminare durchführen.
Was bedeutet 100 Zeitstunden aktive Lernzeit?
Aktive Lernzeit bedeutet, dass die Studierenden aktiv an den Aufgabenbereichen der Schule teilnehmen. Dies erfolgt in erster Linie über die Hospitation und ggf. ersten eigenen pädagogischen Handlungserfahrungen im Unterricht oder außerunterrichtlich, über die aktive Teilnahme an Pausensituationen (auch der Erfahrung im Lehrer*innenzimmer), an Konferenzen, Gesprächen, etc.
Bei der Zeitangabe handelt es sich um eine Mindeststundenzahl. Die Studierenden dürfen jederzeit mehr Zeit im Praktikum verbringen und sind hierbei auch nach wie vor versichert.
Was kann ich unter "erste pädagogische Handlungserfahrungen" verstehen?
Die Studierenden im EOP sind nicht verpflichtet, erste Unterrichtserfahrung zu sammeln oder in anderen Situationen erste Übungen/Spiele o.ä. anzuleiten. Wir ermutigen sie allerdings dazu, sich in dieser Rolle auszuprobieren. Die Studierenden befinden sich in einer Ausbildungssituation und dürfen keine Aufsichtspflicht übernehmen. Erste eigene pädagogische Handlungssituationen finden daher unter Anleitung/Begleitung durch Sie als Mentor*in statt und werden im besten Fall sowohl vor- als auch nachbesprochen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn im Praktikumszeitraum ein Feiertag liegt?
Wer führt die Gespräche mit den Praktikant*innen?
Wer genau die Gespräche mit den Praktikant*innen führt, ist der einzelnen Schule überlassen. Meistens erweist es sich als sinnvoll, wenn das Eingangsgespräch (Formales, ggf. Hausordnung, Grundsätzliches zur Schule) von den Ausbildungsbeauftragten geführt wird.
Zwischen bzw. Abschlussgespräche, bei denen es auch um die individuelle Entwicklung geht, können die begleitenden Lehrkräfte zumeist besser mit den Praktikant*innen führen.
Wie äußert sich die Schule zur Eignungsfrage?
Die Studierenden beschäftigen sich im universitären Begleitseminar mit ihrer Studien- und Berufswahlmotivation. Sie reflektieren nach dem Praktikum ihre Erfahrungen und leiten die nächsten Schritte für sich ab. Gespräche über die Erfahrungen im Praktikum finden natürlich auch in der Schule statt und sind eine wichtige Grundlage für diese Reflexion. Dazu gehört auch die Reflexion über die eingenommene Rolle als Praktikant*in. Wie ist der Rollenwechsel gelungen? Welche Kompetenzen sind schon da, welche können Entwicklungsziele sein? Passt die Schulform zu mir?
Woran sollten die Praktikant*innen teilnehmen?
Die Praktikant*innen sollen in ihrem EOP einen möglichst breiten Einblick in den Beruf Lehrer*in erhalten. Hierzu gehören auch Konferenzen, Elternabende, Fortbildungen, Ausflüge, Projektwochen u.ä.
Inwiefern dies im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die Schule.
Sollten EOP Studenten nach Absprache mal einen Tag das Bedingungsfeld mit einem anderen Praktikanten/tin tauschen dürfen?
Die Studierenden sollten möglichst vielfältige Einblicke erhalten. Sofern es sich ermöglichen lässt, ist auch die Hospitation in anderen Klassen(-stufen), Unterrichtssettings o.ä. sinnvoll.
Sollten EOP Studenten Akteneinsicht in sensible Daten nehmen können?
Die Studierenden legen der Schule eine Verschwiegenheitserklärung vor. Sie dürfen keine sensible Daten aus der Schule heraustragen und müssen auch in Gesprächen im universitären Begleitseminar oder in ihrem ePortfolio entsprechend anonymisieren. Es ist sinnvoll, hierauf auch noch einmal explizit hinzuweisen. Es obliegt der Schule, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob den Praktikant*innen z.B. Akteneinsicht gewährt wird.
Was kann vorausgesetzt werden?
Die Studierenden setzen sich im universitären Begleitseminar inhaltlich mit den Kernaufgaben von Lehrkräften in Anlehnung an die KMK-Standards auseinander. Sie entwickeln außerdem eine Beobachtungsfrage, die sie durch ihr Praktikum begleitet. Diese sollte mit den Lehrkräften im Praktikum auch besprochen werden.
Auf organisatorischer Ebene werden den Studierenden alle Dokumente und Formalia über den digitalen Begleitkurs zur Verfügung gestellt. Sie sollten diese in der Schule selbstständig einreichen und auch alle organisatorischen Fragen mit der Schule klären.
Grundsätzlich ist es sicher hilfreich, den Praktikant*innen zu Beginn die Schulkultur näher zu bringen (welche Schulregeln gibt es, was sind Erwartungen an die Rolle als Praktikant*in, welche Erwartungen hat der/die Praktikan*in an das Praktikum, wer ist Absprechpartner*in für welche Fragen, etc.)
Die Bandbreite der Studierenden ist sehr groß. Einige haben die Schule gerade erst beendet und befinden sich ganz am Anfang ihres Professionalisierungsprozesses und sind auch gerade erst an der Uni angekommen. Andere bringen bereits Erfahrung im pädagogischen oder anderen Arbeitsfeldern mit, haben bereits eine Ausbildung gemacht o.ä.
Die professionellen Voraussetzungen können daher individuell noch sehr unterschiedlich sein.
Was könnte überfordern?
Die professionellen Voraussetzungen können daher individuell noch sehr unterschiedlich sein und entsprechend kann sich auch das Unter- bzw. Überforderungsempfinden unterscheiden. Wir empfehlen, dies im Gespräch zu klären. Die Studierenden machen sich für ihr ePortfolio Gedanken dazu, wo sie nach dem Praktikum stehen möchten und sollten auch Teilschritte hierzu formulieren. Diese können Grundlage für ein solches Gespräch sein.
In jedem Fall übernehmen die Studierenden keine Aufsichtspflicht und sie sind auch keine Vertretungslehrkräfte. Sie sollten in anleitenden Rollen immer begleitet werden und im besten Falle werden eigene Unterrichtsversuche vor- und nachbesprochen.
Darf/soll/muss unterrichtet werden?
Die Studierenden sollen in ihrem Praktikum „erste pädagogische Handlungsmöglichkeiten“ erproben. Es darf, muss aber nicht unterrichtet werden. Es müssen also keine kompletten Unterrichtsstunden sein, sondern können auch erste Unterrichtssequenzen wie das Erklären einer Aufgabenstellung, Anleiten einer Übung oder eines Spiels o.ä. sein. In jedem Fall findet dies unter Aufsicht einer Lehrkraft teil und wird im besten Falle vor und nachbesprochen.