Rahmenbedingungen und Ziele
Der rechtliche Rahmen für das EOP sind das Lehrerausbildungsgesetz (LABG, 2016), die Lehramtszugangsverordnung (LZV, 2016) sowie der Praxiselementeerlass (2016).
Für das EOP sind die Universitäten in Zusammenarbeit mit Ihnen in den Schulen zuständig. Das Praktikum ist im ersten Studienjahr verortet und dient einer ersten Erkundung des Berufsfeldes und einer ergebnisoffenen Eignungsreflexion.
Das EOP ist die erste Praxisphase innerhalb des Bachelor-Lehramtsstudiums.
Das universitäre Begleitseminar dient in Kombination mit der schulpraktischen Phase „der reflektierten Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den LehrerInnenberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium“. LABG (2016) § 12 Abs. 2
Das Praktikum
Folgende Rahmenbedingungen sind für das Praktikum relevant:
25 Tage im Block mit 100 Zeitstunden aktiver Lernzeit am Lernort Schule (LABG)
Bei den Zeitangaben handelt es sich um Mindestangaben. Es liegt in der Verantwortung des Praktikanten/der Praktikantin, diese Präsenzzeit als Lernzeit aktiv mitzugestalten.
in der vorlesungsfreien Zeit
Im Wintersemester liegt der Praktikumszeitraum im Februar und März. Das Praktikum sollte zum Vorlesungsbeginn Anfang April abgeschlossen sein.
Im Sommersemester etwa im August und September. Das Praktikum sollte zum Vorlesungsbeginn Anfang Oktober abgeschlossen sein.
Da die Zeitfenster (v.a. im Sommersemester) teilweise sehr knapp sein können, bitte wir Sie, die Studierenden dabei zu unterstützen, das Praktikum noch vor dem Beginn der nächsten Vorlesungszeit abzuschließen.
Die genauen Termine über die Semesterzeiten mit entsprechendem Vorlesungsbeginn finden Sie auch hier: Termine Vorlesungszeiten
von der Universität begleitet (Seminar)
Im Wintersemester liegt der Praktikumszeitraum im Februar und März. Das Praktikum sollte zum Vorlesungsbeginn Anfang April abgeschlossen sein.
Welche Inhalte bei der Begleitung des EOP im Seminar thematisiert werden, finden Sie auf dieser Seite unter „EOP-Begleitseminar” und „Seminarinhalte”.
an der studierten Schulform des Praktikanten/der Praktikantin
Ausnahme sind Studierende mit dem Lehramt „Sonderpädagogische Förderung“, die ihr Praktikum an einer Förderschule oder an einer inklusiven Schule leisten können. Hier ist die Begleitung durch eine*n Sonderpädagog*in wünschenswert.
Dass die Ausbildungsschule in den studierten Fächern Unterricht erteilt, ist wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig.
Schulen, an denen die Studierenden selbst Schüler*in waren, sind nicht zugelassen
In der Praktikumsbescheinigung bestätigt die Schule, dass dies nicht der Fall ist. Den Vordruck dieser Bescheinigung legt der/die Studierende der Praktikumsschule vor.
deutschlandweit möglich
Das Praktikum kann unter den genannten Voraussetzungen deutschlandweit und auch an einer Deutschen Schule im Ausland geleistet werden.
eine Verschwiegenheitserklärung und Belehrung im Sinne des § 35 Infektionsschutzgesetzes sind der Praktikumsschule abzugeben
Vorlagen werden den Studierenden vom ZfL bereitgestellt.
Die Schulleitung oder der/die Ausbildungsbeauftragte stellt sicher, dass der/die Praktikant*in über die Pflichten und Rechte in Schule und Unterricht informiert wird.
Ziele des EOP
Die Zielsetzungen des EOP werden durch die vier „LZV-Standards in §7 definiert: Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungs- und Orientierungspraktikums (§ 12 Absatz 2 Satz 1 des Lehrerausbildungsgesetzes) verfügen über die Fähigkeit,
- die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren,
- erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Situationen herzustellen,
- erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und
- Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mitzugestalten.“
Das Modul EOP setzt sich also aus dem universitären Seminar und dem eigentlichen Praktikum am Lernort Schule zusammen.
Die Inhalte des Seminars sollen die Studierenden darauf vorbereiten und begleiten aktiv durch das Praktikum zu gehen und die vielfältigen Facetten des pädagogischen Berufsfeldes in der Schule bewusst wahrzunehmen.
Dazu gehören auch Gespräche mit den schulischen Mentor*innen oder Schüler*innen sowie eine aktive, gezielte Wahrnehmung aller schulischen Lern- und Erfahrungsorte auch jenseits des Unterrichts im Klassenraum, wie z.B.
- Ganztagsangebote,
- AG- und Projektarbeit,
- Konferenzen,
- Elternarbeit,
- Pausenkonzept,
- partizipatorische Elemente für Schüler*innen und Lehrer*innen innerhalb der Schulgemeinde
- und vieles mehr.
Diese vielfältigen Einblicke sollen den Studierenden ein möglichst breites und Bild des komplexen Berufsbildes vermitteln.
Wir freuen uns, dass Sie unseren Studierenden hierzu die Möglichkeit geben.
Unter “EOP-Begleitseminar” finden Sie weitere Informationen zu den genauen Inhalten und Aufgaben.
Tag:EOP, Rahmenbedingungen, Ziele