UN-Behindertenrechtskonvention
Einen internationalen Meilenstein der Geschichte des gesellschaftlichen Umgangs mit Menschen mit Behinderung stellt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 2006 dar, die 2007 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet wurde. In diesem Übereinkommen werden Rechte für Menschen mit Behinderungen gestärkt. Es hält fest, dass Menschen mit Behinderung ohne Ausnahme ein selbstverständliches Recht auf Teilhabe, Anerkennung und Chancengleichheit in allen Bereichen der Gesellschaft zusteht.1 Die UN-BRK steht unter dem Leitbild „Inklusion“.2
“Und was ist Inklusion?”
Der Begriff Inklusion stammt von dem lateinischen Begriff includere, was mit „einschließen“ oder “einbeziehen” übersetzt werden kann.3 Damit ist gemeint, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderung, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion etc., wertschätzend und anerkennend in der Gesellschaft aufgenommen werden, ohne dass sie sich deren Normvorstellungen anpassen müssen. Nicht der Mensch, sondern die Rahmenbedingungen des Systems müssen sich anpassen.4 Ziel ist es, “jedem Menschen in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen auf Grundlage seiner individuellen Bedarfe Zugang, Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen”. 5
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Die UN (United Nations, deutsch: Vereinte Nationen) ist eine internationale Organisation mit insgesamt 193 Mitgliedsstaaten.6 Zu den Zielen und Aufgaben der UN gehört es weltweit Frieden und Sicherheit zu fördern, Menschenrechte zu schützen, humanitäre Hilfe zu leisten, nachhaltige Entwicklung zu fördern und das Völkerrecht aufrechtzuerhalten.7
Literatur
1 Vgl. Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (Hrsg.) (2017): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. URL: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=7 [21.04.2020]. S.2.
2 Vgl. ebd. S.2.
3 Vgl. Cornelsen Verlag (o.J.): Inklusion und Integration. Zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. URL: https://www.cornelsen.de/empfehlungen/inklusion/ratgeber/inklusion-und-integration [21.04.2020].
4 Vgl. Besand, A. & Jugel, D. (2015): Inklusion und politische Bildung – gemeinsam denken! In: Dönges, C., Hilpert,W., Zurstrassen, B. (Hrsg.): Didaktik der inklusiven politischen Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. 52f.
5 Ebd. S.53.
6 Vgl. Vereinte Nationen (2020): UN-Mitgliedstaaten. URL: https://unric.org/de/mitgliedstaaten/ [23.04.2020].
7 Vgl. Vereinte Nationen (2020): Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen. URL: https://unric.org/de/un-aufgaben-ziele/ [23.04.2020].