Komplexe Behinderung
Schwerbehindert, Mehrfachbehinderung, Schwerstmehrfachbehinderung, …?
In der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion werden Menschen mit Komplexer Behinderung meist als Personen mit „geistiger Behinderung und Zusatzbeeinträchtigung“, „Schwer- oder Schwerstbehinderung“, „Mehrfachbehinderung“ oder als „Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen“ bezeichnet.
Menschen mit Komplexer Behinderung
Mit dem Terminus „Menschen mit einer Komplexen Behinderung“ hat Barbara Fornefeld einen Begriff geprägt, der eine Gruppe von Menschen beschreibt, die wegen der individuellen und vielfältigen Einschränkungen in ihrem Alltag in besonderem Maße struktureller Gewalt ausgesetzt sind und vom Ausschluss innerhalb des Hilfesystems bedroht sind. In vielen Fällen liegt bei Menschen mit einer Komplexen Behinderung eine Kombination von verschiedenen Behinderungsformen vor.1
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Zur Gruppe von Menschen mit Komplexer Behinderung werden beispielsweise Menschen gezählt, die:
- ihre eigenen Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse wie ihre Ansprüche unzureichend zum Ausdruck bringen.
- meist über keine ausreichende Verbalsprache verfügen.
- in besonderem Maße von der Zuwendung der Bezugspersonen abhängig sind.
- in Einrichtungen häufig mit unqualifiziertem Personal und unprofessionellem Verhalten konfrontiert sind.
- in die Rolle des ‚Störers‘ gezwungen werden, die die eigene Identität beeinflusst.
- abweichendes, aggressives oder selbstverletztendes Verhalten zeigen, was zum Ausschlusskriterium wird.
- im Laufe ihres Lebens verstärkt Erfahrungen des ‚Scheiterns‘ sowie des Abbruchs sozialer Beziehungen machen.
- häufig wechselnden und nicht koordinierten medizinisch-therapeutischen und pädagogisch-psychologischen Interventionen ausgesetzt sind.
- in besonderem Maße der Gefahr ausgesetzt sind, als Pflegefälle abgestempelt und aus der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) ausgeschlossen zu werden.
- in Einrichtungen häufig Gewalterfahrungen ausgesetzt sind.
- eine heterogene Gruppe mit gleichen Exklusionserfahrungen bilden.2
Die heterogene Personengruppe von Menschen mit einer Komplexen Behinderung weist ein verbindendes Merkmal auf: Sie werden aufgrund ihrer intellektuellen, physischen, und /oder psychischen Beeinträchtigungen und ihrer deprivierenden Lebensumstände an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert und über- bzw. unterschreiten alle gängigen Klassifikationsschemata.3
Literatur
1 Vgl. Fornefeld, B. (2008): Menschen mit komplexen Behinderungen. Selbstverständnis und Aufgaben der Behindertenpädagogik. München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag. S.108.
2 Vgl. ebd. S.58.
3 Vgl. ebd. S.43.
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