Bildung bei Menschen mit Komplexer Behinderung
„Jeder Mensch besitzt Können, sonst existierte er nicht. Von diesem Grundsatz sind auch Menschern mit Komplexer Behinderung nicht auszuschließen“ (Fornefeld, 2020, S. 137).
- Mensch ist als Mensch zur Bildung uneingeschränkt fähig (schließt alle Menschen ein); zur Realisation von Bildung sind bildende Verhältnisse nötig (Stinkes, 2008, S. 100)
- Bildung als Begegnung = Bildung als Begegnung des Menschen mit seiner Wirklichkeit
- Bildung als kulturelle Teilhabe (Lamers & Heinen), denn Bildung gestaltet, erhält und entwickelt Kultur
„Erwachsene Frauen und Männer mit Komplexer Behinderung benötigen keinen ‚eigenen‘ Bildungsbegriff“ (Stinkes, 2008, S. 104)
Bildungsinhalte dürfen sich nicht von denen für Menschen ohne Behinderung unterscheiden.
- Inhalte sollten
- in versch. Bereichen anwendbar sein,
- auf jeder Entwicklungsstufe vermittelt werden können,
- relevant sein,
- einen Lebensweltbezug besitzen
- Bildungsinhalte sollten niveauvoll sein und (altersadäquat) ansprechend gestaltet werden
- erzieherische Maßnahmen müssen an die individuellen Voraussetzungen angepasst werden
Im Folgenden werden Sie zunächst die Kulturhistorische Schule (KHS) kennenlernen, da diese sich vor allem mit Entwicklung und Geistiger Entwicklung befasst. Außerdem beziehen die Theorien der KHS auch den Personenkreis mit ein. Im Anschluss daran lernen sie das didaktische Modell von Feuser kennen, da dieser sich auf die KHS bezieht und daraufhin die Bildungstheoretische und die kritisch-konstruktive Didaktik von Klafki. Klafki formuliert auch einen Bildungsbegriff, womit sich der Kreis also wieder schließt.
Literatur
1 Fornefeld, B. (2020). Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik. München: Ernst Reinhardt
2 Stinkes, U. (2008). Bildung als Antwort auf die Not und Nötigung,sein Leben zu führen. In B. Fornefeld (Hrsg.). Menschen mit komplexer Behinderung. Selbstverständnis und Aufgaben der Behindertenpädagogik. München: Ernst Reinhardt, 82-107.


