Formalia und FAQ
Formalia
Hier finden Sie einige Vorgaben, die für das Praktikums wichtig sind.
Die Studierenden sind ebenfalls darüber informiert.
Aufsichtspflicht
Fehlzeiten
Im Praxiselementeerlass (2016) werden Fehlzeiten wie folgt geregelt:
„Für den Fall der Erkrankung oder anderweitiger Abwesenheit hat der/die Praktikant*in die Schule umgehend zu informieren. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um die Ziele des Praxiselements zu erreichen; in Zweifelsfällen ist das Benehmen mit der Hochschule herzustellen. Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbeachten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums durch die Schulleitung im Benehmen mit der Hochschule führen.“
Weisungsbefugnis
Im Praxiselementeerlass (2016) wird die Weisungsbefugnis wie folgt geregelt:
„Die für die Schule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Praktikantinnen und Praktikanten zu beachten. Diese haben Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehrkräfte zu befolgen.“
„Die Schulleitung (…) entscheidet über den Einsatz der Praktikanten und Praktikantinnen“.
Bescheinigung des Praktikums
FAQ
Was ist das ZfL?
Das 2011 eröffnete Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) gestaltet die fakultätsübergreifende Koordination, Organisation und Weiterentwicklung der Lehrer*innenbildung an der Universität zu Köln. Wir stehen den Studierenden für alle Fragen rund um das Bachelor/Master-Lehramt mit unseren Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Verzahnung der universitären und praktischen Phasen der Lehramtsausbildung. Hierzu kooperieren wir mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und den ca. 700 Schulen in der Ausbildungsregion Köln.
Unsere Mitarbeiter*innen entwickeln und evaluieren das Begleitkonzept zum EOP inhaltlich. Wir koordinieren jedes Semester über 40 Seminare mit insgesamt ca. 1000 Studierenden. Dabei werden wir von zahlreichen Lehrbeauftragten unterstützt, welche die Seminare durchführen.
Was bedeutet 100 Zeitstunden aktive Lernzeit?
Aktive Lernzeit bedeutet, dass die Studierenden aktiv an den Aufgabenbereichen der Schule teilnehmen. Dies erfolgt in erster Linie über die Hospitation und ggf. erste eigene pädagogische Handlungserfahrungen im Unterricht. Daneben gibt es die Möglichkeit der Teilnahme an Pausenaufsichten, Teambesprechungen, Lehrer*innenkonferenzen und weiteren schulischen Aktivitäten.
Bei der Zeitangabe handelt es sich um eine Mindeststundenzahl. Die Studierenden dürfen jederzeit mehr Zeit im Praktikum verbringen und sind währenddessen versichert.
Was kann ich unter "erste pädagogische Handlungserfahrungen" verstehen?
Die Studierenden im EOP sind nicht verpflichtet, erste Unterrichtserfahrung zu sammeln oder in anderen Situationen erste Übungen/Spiele o.ä. anzuleiten. Wir ermutigen sie allerdings dazu, sich in dieser Rolle auszuprobieren. Die Studierenden befinden sich in einer Ausbildungssituation und dürfen keine Aufsichtspflicht übernehmen. Erste eigene pädagogische Handlungssituationen finden daher unter Anleitung/Begleitung durch Sie als Mentor*in statt und werden im besten Fall sowohl vor- als auch nachbesprochen.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Was ist, wenn im Praktikumszeitraum ein Feiertag liegt?
Wer führt die Gespräche mit den Praktikant*innen?
Wer genau die Gespräche mit den Praktikant*innen führt, ist der einzelnen Schule überlassen. Meistens erweist es sich als sinnvoll, wenn das Eingangsgespräch (Formales, ggf. Hausordnung, Grundsätzliches zur Schule) von den Ausbildungsbeauftragten geführt wird.
Zwischen bzw. Abschlussgespräche, bei denen es auch um die individuelle Entwicklung geht, können auch die begleitenden Lehrkräfte mit den Praktikant*innen führen.
Wie äußert sich die Schule zur Eignungsfrage?
Die Studierenden beschäftigen sich im universitären Begleitseminar mit ihrer Studien- und Berufswahlmotivation. Sie reflektieren nach dem Praktikum ihre Erfahrungen und entwickeln nächste Schritte für ihre Professionalisierung. Gespräche über die Erfahrungen im Praktikum finden natürlich auch in der Schule statt und sind eine wichtige Grundlage für diese Reflexion. Dazu gehört auch die Reflexion über die eingenommene Rolle als Praktikant*in. Wie ist der Rollenwechsel gelungen? Welche Kompetenzen sind schon vorhanden, welche Entwicklungsziele werden in den Blick genommen? Passt die Schulform zu mir?
Woran sollten die Praktikant*innen teilnehmen?
Die Praktikant*innen sollen in ihrem EOP einen möglichst breiten Einblick in den Beruf Lehrer*in erhalten. Hierzu gehören auch Konferenzen, Elternabende, Fortbildungen, Ausflüge, Projektwochen u.ä.
Inwiefern dies im konkreten Fall möglich ist, entscheidet die Schule.
Sollten EOP Studenten Akteneinsicht in sensible Daten nehmen können?
Die Studierenden legen der Schule eine Verschwiegenheitserklärung vor. Sie dürfen keine sensible Daten aus der Schule heraustragen und müssen auch in Gesprächen im universitären Begleitseminar oder in ihrem ePortfolio entsprechend anonymisieren. Es ist sinnvoll, hierauf auch noch einmal explizit hinzuweisen. Es obliegt der Schule, im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob den Praktikant*innen z.B. Akteneinsicht gewährt wird.
Was kann vorausgesetzt werden?
Die Studierenden setzen sich im universitären Begleitseminar inhaltlich mit den Kernaufgaben von Lehrkräften in Anlehnung an die KMK-Standards auseinander. Sie entwickeln außerdem eine Beobachtungsfrage, die sie durch ihr Praktikum begleitet. Diese sollte auch mit den Lehrkräften im Praktikum besprochen werden.
Auf organisatorischer Ebene werden den Studierenden alle Dokumente und Formalia über den digitalen Begleitkurs zur Verfügung gestellt. Sie sollten diese in der Schule selbstständig einreichen und alle organisatorischen Fragen mit der Schule klären.
Grundsätzlich ist es sicher hilfreich, den Praktikant*innen zu Beginn die Schulkultur näher zu bringen (welche Schulregeln gibt es, was sind Erwartungen an die Rolle als Praktikant*in, welche Erwartungen hat der/die Praktikant*in an das Praktikum, wer ist Absprechpartner*in für welche Fragen, etc.)
Die Bandbreite der Studierenden ist sehr groß. Einige haben die Schule gerade erst beendet und befinden sich ganz am Anfang ihres Professionalisierungsprozesses. Andere bringen bereits Erfahrung in pädagogischen oder anderen Arbeitsfeldern mit oder haben bereits eine Ausbildung gemacht.
Die professionellen Voraussetzungen können daher individuell sehr unterschiedlich sein.
Was könnte überfordern?
Die professionellen Voraussetzungen können individuell sehr unterschiedlich sein. Entsprechend individuell ist auch das Gefühl der Unter- oder Überforderung bei den einzelnen Studierenden. Diese setzen sich für ihr ePortfolio damit auseinander, wie sie Praktikum für ihre professionelle Entwicklung nutzen wollen und formulieren hierzu Teilschritte. Diese können Grundlage für ein unterstützendes Gespräch sein.
In jedem Fall übernehmen die Studierenden keine Aufsichtspflicht und sie sind auch keine Vertretungslehrkräfte. Sie sollten in anleitenden Rollen immer begleitet werden, und im besten Falle werden eigene Unterrichtsversuche vor- und nachbesprochen.
Darf/soll/muss unterrichtet werden?
Die Studierenden sollen in ihrem Praktikum „erste pädagogische Handlungsmöglichkeiten“ erproben. Es darf, muss aber nicht unterrichtet werden. Zum Beispiel können erste Unterrichtssequenzen wie das Erklären einer Aufgabenstellung, das Anleiten einer Übung oder eines Spiels o.ä. von den Studierenden übernommen werden. In jedem Fall findet dies unter Aufsicht einer Lehrkraft statt und wird im besten Falle vor und nachbesprochen.