Informationen
Hier finden Sie wichtige Informationen und rechtliche Rahmenbedingungen für Ihr Eignungs- und Orientierungspraktikum und das Modul EOP. Bitte lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch – am besten zu Beginn des Semesters, in dem Sie Ihr Begleitseminar belegen.
Verlauf des Moduls
Belegung des Seminars zur Begleitung des EOP
Sie melden sich für ein Seminar „Begleitung des Eignungs- und Orientierungspraktikums“ unter KLIPS 2 an. Wir bieten verschiedene Seminare an, auch mit spezifischen Schwerpunkten (Informationen finden Sie in den Inhaltsangaben bzw. Kommentaren des jeweiligen Seminars in KLIPS).
Besuch des Seminars zur Begleitung des EOP
Sie besuchen die Vorbereitungsphase des Seminars und bearbeiten die Portfolio-Aufgaben für die Zeit vor dem Praktikum. Weitere Aufgaben, die Sie während des Praktikums und nach dem Praktikum bearbeiten müssen, werden Ihnen im Seminar bekannt gemacht.
Praktikum
Sie suchen eigenverantwortlich einen geeigneten Praktikumsplatz, an einer Schule der von Ihnen studierten Schulform (ausgenommen sind die Projekte PROMPT! und WEICHENSTELLUNG – hier sind die Praktikumsstellen bereits inbegriffen). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bis zur 6. Seminarsitzung einen Praktikumsplatz in Aussicht haben. Sie bearbeiten parallel zum Eignungs- und Orientierungspraktikum die Portfolio-Aufgaben für die Praktikumszeit. (Mehr Informationen finden Sie in den „Bewerbungstipps“.)
Portfolio
Laut LABG (2009) §12 werden alle Praxiselemente „in einem Portfolio dokumentiert“. An der Universität zu Köln wird dieses Portfolio als „ePortfolio“ geführt. Das obligatorische ePortfolio beinhaltet die Portfolio-Aufgaben, die Sie im ILIAS-Kurs Ihres Seminars finden. Sie bearbeiten die Portfolio-Aufgaben und schalten sie für Ihre*n Dozierende*n frei.
Sie haben neben den vorgegebenen Reflexionsanregungen zusätzlich die Möglichkeit, das Portfolio individuell zu gestalten und Themen, Materialien o. Ä. zu sammeln, die sie in Ihren Praxisphasen beschäftigen.
Weitere Informationen zum ePortfolio finden Sie unter Portfolio.
Forschendes Lernen
Sie entwickeln ausgehend von Ihrem Wahlthema eine Beobachtungsfrage, die Sie anschließend während Ihres Schulpraktikums mithilfe eines Beobachtungsbogens erforschen. Detaillierte Informationen und Vorbereitungsmaterialien finden Sie hier.
Modulabschluss
Sie
- nehmen aktiv am Seminar teil und bearbeiten Seminaraufgaben,
- verfassen ein ePortfolio in ILIAS als begleitendes Reflexionselement inklusive dem Forschenden Lernen,
- absolvieren das Praktikum und
- besuchen die obligatorische Abschlusssitzung
Bitte melden Sie sich ab 1. März eigenständig zur Modulabschlussprüfung in Klips 2.0 an. Bitte fügen Sie die Bescheinigung über das Berufsfeldpraktikum im Anschluss an das Praktikum, spätestens bis zum 31. März (im Anschluss an das WiSe) bzw. 30. September (SoSe) in Ihr Portfolio ein und laden Sie die Bescheinigung außerdem hier hoch. Bescheinigungen, die nach dieser Frist eingereicht werden, können erst im folgenden Semester bearbeitet und verbucht werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und lesbare Bescheinigungen bearbeitet werden können.
Weitere Informationen zur Modulabschlussprüfung, insbesondere zu den Anmeldefristen, finden Sie auf unserer Homepage.
Informationen zum Praktikum und zum Modulabschluss
Das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) ist die erste Praxisphase innerhalb des Bachelor-Lehramtsstudiums. Das Seminar dient in Kombination mit der schulpraktischen Phase „der reflektierten Auseinandersetzung mit der Schulpraxis, der Reflexion der Eignung für den LehrerInnenberuf und der Entwicklung einer professionsorientierten Perspektive für das weitere Studium“. LABG (2016) § 12 Abs. 2 (Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) Vom 12. Mai 2009)
Das Praktikum
Folgende Rahmenbedingungen sind für Ihr Praktikum relevant:
- mindestens 25 Tage im Block mit mindestens 100 Zeitstunden aktiver Lernzeit am Lernort Schule (LABG 2016),
- Begleitseminar und Praktikum müssen im selben Semester absolviert werden,
- in der vorlesungsfreien Zeit (Ausnahme bilden einige Projekte, in denen das Praktikum semesterbegleitend absolviert wird),
- von der Universität begleitet (Seminar),
- an der von Ihnen studierten Schulform,
- Schulen, an denen Sie selbst Schüler*in waren, sind nicht zugelassen (LZV 2016 §7),
- deutschlandweit möglich.
Dokumente und Informationen

Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie vor dem Beginn Ihres Praktikums lesen sollten sowie Dokumente, die Sie für Ihr EOP benötigen.
Die folgenden Informationen sind besonders wichtig. Bitte setzen Sie sich frühzeitig damit auseinander, da Sie sonst Ihr Praktikum nicht antreten können. Einige Dokumente müssen Sie in der Schule ausgedruckt und unterschrieben zu Beginn Ihres Praktikums abgeben.
Versicherungsschutz
Unfallversicherung
NRW-Schulen: Sie sind über die Unfallkasse NRW unentgeltlich gesetzlich unfallversichert.
Bei Schulen in einem anderen Bundesland oder im Ausland informieren Sie sich bitte an Ihrer Schule über die Versicherungsbedingungen vor Ort!
Haftpflichtversicherung
Zu Ihrer eigenen Absicherung ist es ratsam, vor dem Praktikum eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Checkliste für den Start in das EOP
Diese Checkliste enthält alle wichtigen Schritte für den Einstieg in das EOP.
Sie können die Checkliste hier herunterladen.
EOP-Begleitkurs-digital_Informationen_I_Checkliste_Vorbereitung-1
Informationen zur Verschwiegenheitspflicht
Bitte drucken Sie die Informationen zur Verschwiegenheitspflicht aus. Bitte bestätigen Sie das Schreiben durch Ihre Unterschrift und reichen es bei Ihrer Praktikumsschule ein.
Sie können das Schreiben hier herunterladen.
EOP-Begleitkurs-digital_Informationen_I_Belehrung_Verschwiegenheitspflicht
Informationen zum Masernschutz
Folgende Information des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist für Sie relevant, damit Sie das Praktikum wie geplant antreten können:
Alle Studierenden müssen vor Antritt dieses Praktikums in der Schule einen der folgenden drei Nachweise beibringen:
– Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, insbesondere durch Vorlage eines Impfpasses (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG) oder
– Nachweis über eine bereits bestehende Immunität gegenüber Masern (§ 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2, Alternative 1 IfSG) oder
– Nachweis über eine Kontraindikation in Bezug auf eine Masernimpfung (§ 20 Abs. 9 Satz Nr. 2 Alternative 2 IfSG).
Die beiden letztgenannten Nachweise haben dabei immer über ein ärztliches Zeugnis zu erfolgen. Den Impfpass oder das ärztliche Zeugnis müssen Sie spätestens bei Aufnahme des Praktikums der Schulleitung der Praktikumsschule vorlegen. Ohne die Vorlage eines dieser Nachweise kann die Aufnahme der Praktikumstätigkeit nicht erfolgen.
Sie können das Anschreiben hier herunterladen.
Informationen zur Belehrung Infektionsschutz
Bitte drucken Sie die Belehrung zum Infektionsschutz aus. Bitte bestätigen Sie das Schreiben durch Ihre Unterschrift und reichen es bei Ihrer Praktikumsschule ein.
Sie können die Belehrung hier herunterladen.
EOP-Begleitkurs-digital_Informationen_I_Belehrung_Infektionsschutzgesetz
Bestätigung des Praktikumsplatzes durch die Schule
Es ist sinnvoll, wenn Sie sich Ihren Praktikumsplatz von der Schule schriftlich bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist nur für Ihre Unterlagen und Planungssicherheit bestimmt. Sie müssen es nicht beim ZfL einreichen.
Sie können das Bestätigungsschreiben hier herunterladen.
Handreichung für Schulen
Hier finden Sie eine Handreichung mit den wichtigsten Informationen zum EOP für Ihre Praktikumsschule.
Bitte lesen Sie die Handreichung durch und bringen Sie sie Ihrer Praktikumsschule zu Beginn des Praktikums mit.
Sie können die Handreichung hier herunterladen.
EOP-Begleitkurs-digital_Informationen_I_Handreichung_Schulen
Praktikumsbescheinigung zum EOP
Am Ende des Praktikums bescheinigt Ihnen die Praktikumsstelle das Praktikum. Bitte denken Sie daran, diese Praktikumsbescheinigung vorzulegen und unterschrieben und gestempelt zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Sie benötigen die Bescheinigung für Ihren Modulabschluss. Bitte fügen Sie die Bescheinigung über das Eignungs- und Orientierungspraktikum im Anschluss an das Praktikum in Ihr Portfolio ein und laden Sie die Bescheinigung außerdem hier hoch.
Überprüfen des Praktikumsplatzes
Ihr EOP machen Sie an einer Schule der von Ihnen studierten Schulform. Hier können Sie überprüfen, ob die Schule, an der Sie das Praktikum machen möchten, alle Anforderungen erfüllt.
Bewerbungstipps
Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsschule für das Eignungs- und Orientierungspraktikum gestaltet sich in der Ausbildungsregion Köln nicht immer einfach. Mit unseren Tipps möchten wir Ihnen helfen, Ihre Bewerbung um einen Praktikumsplatz möglichst professionell zu gestalten, um Ihre Chancen auf einen Praktikumsplatz zu verbessern.
Die Praktikumsplatzsuche liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung.
Allgemeine Hinweise zur Bewerbung
Bewerben Sie sich bitte frühzeitig für einen Praktikumsplatz!
Sie sollten bei Ihrer Suche ein möglichst breites Einzugsgebiet in den Blick nehmen und bereit sein, auch einen längeren Anfahrtsweg zur Schule in Kauf zu nehmen. Bewerben Sie sich also nicht nur an den Schulen in Ihrer unmittelbaren Umgebung, sondern berücksichtigen Sie auch Orte in der weiteren Umgebung Kölns. Folgende Links können Ihnen bei der Schulsuche behilflich sein:
- https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/SchuleSuchen/online
- http://www.bildung.koeln.de/schule/schulen_koeln/
- http://eops.nrw.de
- https://www.choicelab.de/schools
Erfahrungsgemäß ist das Bewerber*innen-Aufkommen an Schulen, die außerhalb Kölns liegen, geringer. Je mehr Schulen Sie kontaktieren, umso höher ist Ihre Chance auf einen Praktikumsplatz. Holen Sie sich gegebenenfalls auch Anregungen und Tipps bei Kommiliton*innen, die das Eignungs- und Orientierungspraktikum schon absolviert haben.
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, einen persönlichen Erstkontakt mit den Schulen per Telefon aufzunehmen! Nehmen Sie diesen persönlichen Kontakt auch auf, wenn Sie von den Schulen nach Ihrer schriftlichen Bewerbung keine Rückmeldung erhalten haben.
Anschreiben Schulen Praktikumszeitraum
Hier finden Sie wichtige Informationen für den Praktikumszeitraum des SoSe 2025. Das Anschreiben können Sie Ihrer Praktikumsschule zur Ansicht vorlegen.
Ansprechpartner*innen und Bewerbungsvorgaben
Vor der eigentlichen Bewerbung ist eine umfassende Internet-Recherche auf den Homepages der in Frage kommenden Schulen sinnvoll. Mitunter veröffentlichen die Schulen dort auch spezielle Anforderungen und Vorgaben zur Praktikumsbewerbung von Studierenden, an die Sie sich genau halten sollten.
Wenn dort lediglich die Kontaktdaten der Praktikums-Beauftragten veröffentlicht sind, sollten Sie diese telefonisch oder per E-Mail kontaktieren, um nach eventuellen Vorgaben zu fragen. Sollten auf der Homepage keine Informationen zu Praktikumsmodalitäten auffindbar sein, hilft in der Regel ein Anruf im Sekretariat, um diese Informationen zu erhalten.
Schriftliche Bewerbung
In der Regel fordern die Schulen von den Bewerber*innen eine kurze schriftliche Bewerbung, die häufig aus einem Anschreiben und einem tabellarischen Lebenslauf besteht. Kopien von Zeugnissen und sonstigen Anlagen werden eher selten angefragt. Bitte richten Sie sich, wie bereits oben erwähnt, hier jedoch genau nach den Vorgaben der jeweiligen Schule. Nutzen Sie die Chance, in der schriftlichen Bewerbung einen positiven ersten Eindruck zu hinterlassen und sich von Ihren Mitbewerber*innen abzuheben, indem Sie die allgemein gültigen Standards für das Erstellen von Bewerbungen berücksichtigen. Dazu gehören insbesondere Schriftform, Aufbau, Design, Schreibstil, Fehlerfreiheit usw.
Persönliches Gespräch
Wenn die/der Praktikumsbeauftragte Sie im Vorfeld zu einem persönlichen Gespräch bittet, sollten Sie sich darauf gut vorbereiten und entsprechend umfassend über das Schulprofil informieren. Bedenken Sie, dass es sich um eine Bewerbungssituation handelt und Sie sich dementsprechend auf das Gespräch vorbereiten (z.B. Ihren Lebenslauf zum Gespräch mitbringen).
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen von der Gestaltung des Praktikums einzubringen und den potenziellen Praktikumsablauf abzuklären. Bis zum Gesprächstermin sollten der/dem Praktikumsbeauftragten alle geforderten Unterlagen vorliegen, damit im Gespräch darauf Bezug genommen werden kann.
Rechte und Pflichten im Praktikum
Als Praktikant*in haben Sie besondere Rechte und Pflichten.
Dazu gehören unter anderem folgende Vorgaben:
- Die Schulleitung Ihrer Schule ist während der Zeit Ihres Praktikums Ihre Vorgesetzte und damit weisungsbefugt.
- Sie sind während Ihres Praktikums zu Verschwiegenheit und Datenschutz verpflichtet. Sie unterschreiben eine entsprechende Erklärung und geben diese auch in der Schule ab. Bitte beachten Sie, dass dies z.B. auch Ihr Portfolio einschließt – Sie also keine Namen nennen dürfen und auch bei Fotos etc. auf entsprechende Anonymisierung achten.
- Im Krankheitsfall müssen Sie sich frühzeitig in der Schule melden und die weitere Organisation Ihres Praktikums mit der Schule absprechen.
- Als Praktikant*in übernehmen Sie keine Aufsichtspflicht. In Fällen von eigenen Unterrichtsversuchen o.ä. ist im Vorfeld zu klären, wer diese übernimmt.
Floß (2012) fasst die Rechte und Pflichten noch einmal ausführlich zusammen. Den Literaturhinweis finden Sie unter Literatur. Bitte lesen Sie die ausführliche Zusammenstellung von Floß aufmerksam vor Ihrem Praktikum durch.
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Literatur

Die Literatur finden Sie als Studierende*r oder Mitarbeiter*in der Universität zu Köln in ILIAS.
Floß, P. (Hrsg.) (2012): Das allgemeindidaktische Schulpraktikum: Schulpädagogisches Orientierungswissen und Anregungen zum forschenden Lernen in der Schule. Stuttgart: Raabe.

Das Team Praxisphasen wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Praktikumsplatzsuche.

Auf der ZfL-Website finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Eignungs- und Orientierungspraktikum.
Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs im SoSe 2025 erstmalig pilotiert wird. Bei Anregungen oder Feedback freuen wir uns über Ihre Nachricht unter: zfl-praxisphasen@uni-koeln.de
Tag:Begleitseminar, BFP, Informationen, MAP