Die Rolle der Kultusministerkonferenz (KMK)
Die Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (kurz: Kultusministerkonferenz) (KMK), in der die für Bildung und Erziehung, Hochschulen und Forschung sowie kulturelle Angelegenheiten Zuständigen der Länder zusammenarbeiten, übernimmt eine wichtige Koordinierungsfunktion in der Schulpolitik (Mißling & Ückert, 2014).
Auch die KMK hat sich des Themas inklusive Bildung intensiv angenommen und unter anderem ihre Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1994 umfassend überarbeitet (KMK, 1994).
Ergebnisse dieses Revisionsprozesses sind einerseits das Positionspapier Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – VN-BRK) in der schulischen Bildung (2010) und andererseits die Empfehlung Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen (2011) (KMK, 2010).
Die Stellungnahme aus dem Jahr 2011 stellt umfangreiche Empfehlungen zur Umsetzung der besseren schulischen Inklusion von Schüler*innen vor. Diese Empfehlungen gelten für alle Bundesländer und sollen zu einer flächendeckenden und möglichst einheitlichen Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung in der Schule führen. Anzumerken ist hierbei allerdings, dass hier ein enger Inklusionsbegriff zugrunde liegt und die Vorschläge somit „nur“ für Lernende mit Behinderungen gelten (Mißling & Ückert, 2014).
Im Fokus sind vor allem die Bereiche „inklusive Bildungsangebote in der Schule“, „Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote am Lernort Schule“, „Personal im inklusiven Unterricht“ und „Partner in schulischen Bildungsangeboten“ (Mißling & Ückert, 2014).