Das menschenrechtliche Modell
Die UN-BRK definiert die Gruppe von Menschen mit Behinderung als:
Der Fokus dieser Definition ist deutlich auf Gleichberechtigung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesetzt. Außerdem ist in der Konvention die Wegbereitung einer inklusiven Gesellschaft und die Festsetzung von Inklusion als Menschenrecht verankert.
Dadurch erfolgte auch eine Weiterentwicklung des sozialen Modells von Behinderung: das menschenrechtliche Modell von Behinderung. Während das soziale Modell Behinderung noch als ein Ergebnis gesellschaftlicher Diskriminierung versteht, hat diese Diskriminierung in einer inklusiven Gesellschaft weder Platz noch Berechtigung.2
Behinderung wird hier als Teil menschlicher Vielfalt in einer inklusiven Gesellschaft verstanden.3
Literatur
1 Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (Hrsg.) (2017): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. URL: https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile&v=7 [21.04.2020]. S.8.
2 Vgl. Degener, T. (2015): Die UN-Behindertenrechtskonvention – ein neues Verständnis von Behinderung. S.63ff. In: Degener, T. & Diehl, E. (Hrsg): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. S.55-74.
3 Vgl. Wolfisberg, C. & Schriber, S. (2015): Die Behindertenrechtskonvention Ihre Bedeutung für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen. S.28. In: Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, Jg. 21, H.10. S.27-33.