Orte und Schwerpunkte sonderpädagogischer Förderung
Und wie entscheidet sich nun, ob Schüler*innen eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen?
Deutlich herauszustellen ist: Schüler*innen mit Behinderung haben nach der UN-BRK ein Recht darauf, an einer allgemeinen Schule unterrichtet zu werden. Trotzdem haben Eltern auch das Recht eine Förderschule mit einem spezifischen Förderschwerpunkt zur Beschulung ihres Kindes zu wählen.1
Mehr zu Orten sonderpädagogischer Förderung, sonderpädagogischem Förderbedarf sowie inklusivem Unterricht erfahren Sie in diesem Video durch ein Fallbeispiel. Beachten Sie beim Schauen des Videos bitte auch die Reflexionsaufgabe.
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Dieses Video zeigt den Prozess natürlich stark verkürzt. Wenn Sie sich für die Gutachtenerstellung, Förderschwerpunkte sowie den sonderpädagogischen Förderbedarf interessieren, finden Sie auf der Seite des Schulministeriums NRW mehr Informationen.
Literatur & Quellen des Videos
1 Vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.): Lexikon der Inklusion. URL: https://www.schulministerium.nrw/lexikon-der-inklusion [28.04.2020].
Quellen des Videos:
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 27.4.2020. Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung – AO-SF) (Fn 10). URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?sg=0&menu=1&bes_id=7587&aufgehoben=N&anw_nr=2 [28.04.2020].