Das Schulsystem in NRW
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Das heißt, dass es Unterschiede in der Gestaltung des Bildungssystems, z.B. zwischen den Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen, gibt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Nordrhein-Westfalen:
Generell ist das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen nach Schulstufen und Schulformen aufgebaut. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.1
- Die Primarstufe umfasst die Klassen 1 bis 4 und findet in NRW in der Grundschule statt.
- Nach der Grundschule können Eltern verschiedene Angebote für ihr Kind wählen, die die Sekundarstufe I, also die Klassen 5 bis 10, umfassen: Gesamtschulen, Gymnasien, Sekundar-, Real- und Hauptschulen. Am Gymnasium gibt es zudem die Möglichkeit das Abitur in 8 Jahren zu erreichen. In diesem Fall verkürzt sich die Sekundarstufe I um ein Jahr.
- Nach Abschluss der Sekundarstufe I besteht die Möglichkeit, an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule das Abitur anzustreben und dafür die gymnasiale Oberstufe (= die Sekundarstufe II) zu besuchen. Diese besteht aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. Alternativ kann das Abitur auch an berufsbildenden Schulen, wie z.B. dem Berufskolleg erworben werden.2
- Die Förderschule umfasst in der Regel die Primar- sowie die Sekundarstufe I, die in der Regel in insgesamt 10 Jahren (Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung: 11 Jahre) durchlaufen werden. Förderschulen einiger Förderschwerpunkte können jedoch auch die Sekundarstufe II umfassen.3
Literatur
1 Vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schulformen. URL: https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulformen [09.10.2024].
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. Ministerium des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (2020): Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW). Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung – AO-SF) (Fn 10) vom 29.04.2005. § 9 (Fn 9) Gliederung der Förderschulen. URL: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=7587&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=372565 [28.04.2020].