Zahlen & Fakten
Wie steht es heute, mehr als 10 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, um die schulische Inklusion in Deutschland und spezifisch in NRW? Gesetzlich festgehalten ist, dass “sonderpädagogische Förderung […] in der Regel in NRW in der allgemeinen Schule” 1 stattfindet. In der Praxis ist dies jedoch längst nicht immer der Fall.
Eine Studie, die die Inklusionszahlen in Deutschland zwischen 2009 und 2017 analysiert und vergleicht, kommt unter anderem zu folgenden Erkenntnissen:
- Der prozentuale Anteil der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen (Exklusionsquote), ist seit 2009 nur um etwa 13% gesunken.
- Eine Ausnahme stellt der Förderschwerpunkt Lernen dar: Hier ging die Zahl der Schüler*innen an einer Förderschule um etwa 44% zurück. Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stieg die Zahl der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen, um mehr als 12%.
- 2009 besuchten 387.792 Schüler*innen eine Förderschule (4,9% aller Schüler*innen), 2017 besuchten 317.480 Schüler*innen eine Förderschule (4,3% aller Schüler*innen).
- Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wurde in 2017 öfter diagnostiziert als in 2009: Der prozentuale Anteil der Schüler*innen mit Förderbedarf innerhalb aller Schüler*innen lag 2009 bei 6,2% – 2017 bei 7,4%. Das entspricht einem Anstieg von etwa 20%.
- Generell ist zudem festzuhalten, dass es große Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt: In Bremen beispielsweise sank die Exklusionsquote um 75%, in Nordrhein-Westfalen um 12% und in Bayern stieg die Anzahl der Schüler*innen, die eine Förderschule besuchen, sogar um 4%.2
Zentrale Aufgabe der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, die Separation von Schüler*innen mit Förderbedarf in Förderschulen abzubauen und ein hochwertiges, bildungsgerechtes und inklusives Schulsystem für alle aufzubauen. Festzuhalten ist demnach, dass dies dem deutschen Schulsystem nicht umfassend gelingt bzw. dies insgesamt nur sehr langsam voranschreitet. Ausgenommen hiervon sind Erfolge einzelner Bundesländer, wie z.B. Bremen.3
Die Studie “Schulische Inklusion in Deutschland 2009–2017. Eine bildungsstatistische Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019” können Sie unter dem unten stehenden Link herunterladen. Zudem existiert eine Sonderauswertung explizit für das Land Nordrhein-Westfalen, die Sie auch hier herunterladen können.
Schulische Inklusion in Deutschland 2009-2017
Schulische Inklusion in NRW (Sonderauswertung) 2009-2017
Literatur
1 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (o.J.): Sonderpädagogische Förderung. URL: https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/foerderung/sonderpaedagogische-foerderung [03.05.2020].
2 Vgl. Knauf, H. & Knauf, M. (2019): Schulische Inklusion in Deutschland 2009–2017. Eine bildungsstatistische Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019. URL: https://www.pedocs.de/volltexte/2019/16689/pdf/Knauf_2019_Schulische_Inklusion_in_Deutschland.pdf [04.05.2020]. S.5ff.
3 Vgl. ebd. S.13.