Ausgangslage
Die beschriebene Situation und die Besonderheiten haben verdeutlicht, dass sexuelle Bildung für Menschen mit geistiger Behinderung sehr wichtig ist und das nicht nur, um die Rechte der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen, sondern auch, um den genannten Schwierigkeiten entgegenzuwirken. Ein geeigneter Ort zur Realisierung dessen stellt dabei die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung dar. Dies spiegelt sich auch in den schulischen Richtlinien wider.
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In Nordrhein-Westfalen gelten aktuell (Stand 15.06.2022) für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung die Richtlinien für die Schule für Geistigbehinderte aus dem Jahr 1980, welche jedoch zum 31.07.2022 außer Kraft treten.1 Ab dem 01.08.2022 gelten entsprechend die neu entworfenen Richtlinien und Lehrpläne.2 In diesen Bestimmungen finden sich zwar keine expliziten Nennungen zu sexueller Bildung, jedoch lassen sich bspw. aus den Unterrichtsvorgaben zu den Entwicklungsbereichen einige Aspekte und Kompetenzerwartungen herausfiltern, die den Themen und Zielen sexueller Bildung entsprechen. Darunter fallen z.B.:
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- Entwicklungsschwerpunkt “1. Emotionalität – Wahrnehmung der eigenen Person und der Biografie” mit dem Entwicklungsaspekt “1.1 ‘Selbst’erkennen” und den Kompetenzerwartungen “nimmt gegenwärtige persönliche Grundbedürfnisse wahr” oder “nimmt Merkmale des Selbst wahr (u.a. Geschlecht, Alter, Interessen)“
- Entwicklungsschwerpunkt “5. Soziabilität – interpersonale Kompetenzen” mit den Entwicklungsaspekten “5.1 Respekt und Zugewandtheit“, “5.2 Anerkennung” oder “5.5 Soziale Zeichen” und den Kompetenzerwartungen “zeigt emotionale Beziehungen zu bestimmten Personen“, “geht Beziehungen ein” und “wehrt sich gegen unerwünschte Kontakte ggf. mit Unterstützung” 3
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Um zu den neuen Richtlinien und Unterrichtsvorgaben zu gelangen, klicken Sie hier.
Zudem wurden speziell für den Sexualunterricht von dem Bundesland NRW 1999 übergreifende Richtlinien entworfen, welche für alle Schulformen und -stufen gelten.4 Klicken Sie hier, um diese abzurufen.
Im Grunde ist die Umsetzung der Richtlinien bzw. von sexueller Bildung jedoch von der jeweiligen Institution abhängig.5 Denn diese steht und fällt mit der Motivation, der Einstellung, der Qualifikation und dem konkreten Handeln der Mitarbeiter*innen.6 Studien zur aktuellen Situation zeigen, dass Lehrkräfte in ihrer Ausbildung häufig unzureichend auf die Umsetzung sexueller Bildung vorbereitet werden und sich dementsprechend ungenügend qualifiziert fühlen.7 Ebenso finden Fortbildungen zu sexuellen Themen laut Studienlage nur punktuell statt.8 Die im Unterricht behandelten Themen belaufen sich größtenteils auf biologische Fakten sowie das Thema Verhütung und umfassen keine ganzheitlichen Angebote zu verschiedenen Themen, so wie es bei sexueller Bildung gefordert ist.9
Aufgaben
Nehmen Sie sich nun ein paar Minuten Zeit, um Ihre eigene Situation zu reflektieren. Folgende Fragen können dabei z.B. hilfreich sein:
- Inwieweit wurden bzw. werden Inhalte sexueller Bildung in Ihrer Ausbildung thematisiert?
- Wie schätzen Sie Ihr Wissen und Ihre Qualifikationen zu sexueller Bildung ein?
- Haben Sie schon einmal eine Fortbildung zu diesem Thema besucht?
- Inwiefern wird sexuelle Bildung an Ihrer Schule umgesetzt?
- Setzen Sie aktuell sexuelle Bildung um? Wenn ja, wie setzen Sie diese um?
Literatur
1 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): Kapitel 15 Gültigkeitsliste. Verfügbar unter: https://bass.schul-welt.de/pdf/5667.pdf?20220513113333. S. 66 Abgerufen am 05.07.2022
2 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): [15.06.2022] Unterrichtsvorgaben Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/15062022-unterrichtsvorgaben-foerderschwerpunkt-geistige-entwicklung. Abgerufen am 05.07.2022
3 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): Unterrichtsvorgaben für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten in Nordrhein-Westfalen. Entwicklungsbereiche. Verfügbar unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/lehrplan/321/zdbg_ge_eb_uvorgaben_2022_06_08.pdf. S. 97ff. Abgerufen am 05.07.2022
4 vgl. Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (2022): Kapitel 15 Gültigkeitsliste. Verfügbar unter: https://bass.schul-welt.de/pdf/5667.pdf?20220513113333. S. 4 Abgerufen am 05.07.2022
5 vgl. Ortland, Barbara (2020): Behinderung und Sexualität. Grundlagen einer behinderungsspezifischen Sexualpädagogik. 2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Stuttgart: Kohlhammer Verlag. S. 179
6 vgl. ebd.
7 vgl. Urban, Maria (2019): Sexuelle Bildung und sexualisierte Gewalt in Schulen. Zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Gießen: Psychosozial-Verlag. S. 41
8 vgl. ebd., S. 140
9 vgl. Wienholz, Sabine (2017): Sexuelle Bildung aus Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit kognitiven Beeinträchtigungen und deren Hauptbezugspersonen. BzgA FORUM Sexualaufklärung und Familienplanung, (1), S. 39