Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung stellt nach § 20 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) einen der Orte dar, an dem sonderpädagogische Förderung für Kinder und Jugendliche mit entsprechendem Förderbedarf beziehungsweise Förderschwerpunkt stattfinden kann. Die Zielsetzung dieser Schule unterscheidet sich nicht wesentlich von anderen Schulformen. Das oberste Ziel ist auch hier die Schüler*innen auf das Leben vorzubereiten und größtmögliche Teilhabe zu ermöglichen.1
Wodurch hebt sich die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung von den anderen Schulformen ab?
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Merkmale Förderschule GE von Henrike van Treeck I CC BY SA 4.0
Literatur
1 vgl. Fornefeld, Barbara (2020): Grundwissen Geistigbehindertenpädagogik. 6. Auflage. München: Ernst Reinhardt Verlag. S. 142