Nach Tätigkeitsbereichen
In der zweiten Sortierungsweise können die Voraussetzungen von Entscheidungskompetenz nach sog. Tätigkeitsbereichen aufgeteilt werden.
In einem Tätigkeitsbereich werden die Voraussetzungen aus mehreren Teilschritten des chronologischen Entscheidungsprozesses zusammengefasst. Das ist bei solchen Teilschritten sinnvoll, in denen die entscheidende Person bzw. die Kommunikationspartner*innen prinzipiell die gleiche Tätigkeit ausführen, z. B. alle Teilschritte, in denen die entscheidende Person etwas mitteilt. Diese Teilschritte lassen sich gut in einem Tätigkeitsbereich zusammenführen, weil sich dabei auch die Voraussetzungen für Entscheidungskompetenz häufig überschneiden.
Anwendungskontext: Die Sortierung der Voraussetzungen von Entscheidungskompetenz nach Tätigkeitsbereichen ist dann hilfreich, wenn Sie zusammengefasst die Voraussetzungen betrachten wollen, die eine bestimmte Tätigkeit einer beteiligten Person betreffen.
Dies bietet sich z. B. bei der Reflexion einer misslungenen Entscheidungssituation an, zu der Sie nicht genau wissen, an welcher Stelle im chronologischen Ablauf des Entscheidungsprozesses ein Problem aufgetreten ist, aber gleichzeitig vermuten, dass z. B. die Kommunikationspartner*innen grundsätzlich Schwierigkeiten beim Verstehen der kommunikativen Mitteilungen haben.