Beim Mitteilen (III von III)
Schließlich sind noch weitere Voraussetzungen in drei Bereichen notwendig, damit die entscheidende Person in der Lage ist, etwas mitzuteilen:
- Bewusstsein
- Sich des eigenen Selbst im Gegensatz zum Rest der Welt bewusst sein (Kog-B-4) – um in der Kommunikation Sender und Empfänger unterscheiden zu können
- Sich der eigenen möglichen Wirkung auf andere Personen bewusst sein (Kog-B-5) – um zu wissen, dass die eigene Kommunikation eine Wirkung haben kann
- Menschen und Objekte unterscheiden können (Kog-B-6) – um Menschen als Kommuikationspartner*innen zu erkennen
- soziale Fähigkeiten in Bezug auf die Kommunikation
- Fähigkeit zur Weitergabe eines kommunikativen Gesprächsschritts (Kom-So-2) – “Turn-taking“
- strategische kommunikative Fähigkeiten
- Möglichst viele Reparaturstrategien nutzen können, wenn ein Verständigungsproblem auftritt (Kom-St-2) – z. B. die eigene Mitteilung nochmal wiederholen oder anders ausdrücken.
Noch ein Hinweis zum Schluss dieses Abschnitts: Ob die Kommunikationspartner*innen die Mitteilungen der entscheidenden Person verstehen, hängt natürlich nicht nur von den Voraussetzungen der entscheidenden Person im Bereich Mitteilen ab. Eine erfolgreiche Verständigung ist auch von den Voraussetzungen abhängig, die in den Tätigkeitsbereich Wahrnehmen und Verstehen der Kommunikationspartner*innen beschrieben sind. Diese drei Bereiche sind also eng miteinander verknüpft.
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