Grundlagen digitaler Barrierefreiheit
Um eine Frage in einem Test in einer Lernplattform zu beantworten, nutzen Benutzer*innen unterschiedliche Tools und Systeme, in denen es zu Barrieren kommen kann.
Die Metapher des gerahmten, aufgehängten Bildes soll diese unterschiedlichen Arten von Barrieren verdeutlichen.
Um Infos zu möglichen Barrieren im Internet zu erhalten, fahren Sie über die Grafik. Für weitere Informationen klicken Sie auf die dann erscheinenden Begriffe.
Browser
Im Internet bewegen wir uns mit Browsern. Diese Browser können Barrieren enthalten. Barrierefreiheit im Webbrowser bezieht sich auf die Fähigkeit von Browsern, Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Barrieren können entstehen durch mangelnde Unterstützung von Standards, unzureichende Tastaturzugänglichkeit, Schwierigkeiten bei der Vergrößerung von Inhalten, fehlende Unterstützung für Assistenztechnologien, begrenzte Anpassungsmöglichkeiten, komplexe Konfigurationsoptionen, fehlende Dokumentation, inkompatible Erweiterungen und Plugins, veraltete Software sowie mangelnde Zusammenarbeit zwischen Browserherstellern und der Entwickler-Community. Die Beseitigung dieser Barrieren ist entscheidend, um sicherzustellen, dass das Web für alle zugänglich ist.
Lernplattform
Lernplattformen können verschiedene Barrieren aufweisen, darunter visuelle, auditive, motorische, kognitive und technische Hürden. Visuelle Barrieren entstehen durch unzureichende Bildbeschreibungen und schlechte Kontraste. Hörbare Barrieren entstehen, wenn Untertitel oder Transkriptionen fehlen. Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen können Schwierigkeiten mit der Steuerung der Plattform haben. Kognitive Barrieren können durch komplexe Inhalte und Navigation entstehen. Technische Barrieren betreffen veraltete Technologie. Inhaltliche Barrieren entstehen durch nicht barrierefreie Formate wie PDFs. Interaktions- und Schulungsdefizite sowie fehlendes Bewusstsein tragen ebenfalls zu den Barrieren bei. Barrierefreiheit ist entscheidend, um Bildung für alle zugänglich zu machen.
Lerninhalt
Inhalte können Barrieren enthalten und nicht wahrnehmbar sein. Visuelle und auditive Elemente ohne Alternativen beeinträchtigen Seh- und Hörbeeinträchtigte. Komplexe oder schlecht strukturierte Inhalte schaffen kognitive Barrieren. Technologische Hindernisse entstehen durch veraltete Systeme. Motorische Barrieren resultieren aus schlechter Anpassung an Hilfstechnologien. Sprachliche Barrieren treten bei fehlenden Übersetzungen auf. Organisatorische Hürden entstehen bei mangelnder Sensibilisierung. Barrierefreie Prinzipien sind entscheidend, um digitale Lernmaterialien für alle zugänglich zu machen.
Prinzipien und gesetzliche Anforderungen
Um Barrieren zu reduzieren, werden vier Prinzipien angewandt: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien werden in einem weiteren Kapitel näher beschrieben. Nach diesen vier Prinzipien sind auch die wichtigsten Richtlinien und Verordnungen organisiert.
Die wichtigsten Standards und gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem folgenden Aufklappmenü:
WCAG 2.1 Web Content Accessibility Guidelines
Die WCAG 2.1 ist ein international anerkannter Standard, auf dessen Grundlage das Web von Barrieren befreit wird.
Sprache: deutsche Übersetzung, Version vom: Juni 2022
EN 301 549 Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen bei der Beschaffung durch öffentliche Stellen
Der Standard EN 301 549 überführt die WCAG 2.0 in einer Norm der Europäischen Union.
Sprache: nur englisch, Version vom: März 2021
EU Richtlinie 2016/2102 Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Die Europäische Richtlinie 2016/2102 macht die Europäische Norm EN 301 549 für öffentliche Stellen seit September 2020 verbindlich.
Sprache: nur englisch, Version vom: Oktober 2016
- Ab 23.09.2019 für Webseiten, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden.
- Ab 23.09.2020 für alle Webseiten.
- Ab 23.06.2021 für mobile Anwendungen.
“Zum Inhalt von Websites und mobilen Anwendungen gehören textuelle und nicht textuelle Informationen, Dokumente und Formulare zum Herunterladen und beidseitige Interaktion wie z. B. die Bearbeitung digitaler Formulare und die Durchführung von Authentifizierungs- und Zahlungsprozessen.” (EU Richtlinie 2016/2102,19)
BITV 2.0 Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Die Verordnung BITV 2.0 konvertiert die Europäische Richtlinie 2016/2102 und damit EN 301 549 und damit die WCAG 2.0 in deutsches Recht.
Sprache: nur deutsch, Version vom: Mai 2019
Link zum Standard
BIK BITV-Test Prüfschritte Verzeichnis der Prüfschritte
Der BIK BITV-Test ist ein Verfahren zur umfassenden und zuverlässigen Prüfung der Barrierefreiheit von Websites und Webanwendungen auf Basis der BITV 2.0 / EN 301 549.
Sprache: nur deutsch, Version vom: Februar 2022
Öffentliche Stellen, deren Budgets aus Steuermitteln stammen, müssen ihre Inhalte barrierefrei machen. Dazu zählen: Webseiten, Intranets, Dokumente und Lerninhalte. Öffentliche Stellen sind Bund, Länder, Gemeinden, Schulen, Hochschulen, aber auch Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger.