Entscheidungskompetenz
Der Begriff „Entscheidungskompetenz“ beschreibt in diesem Lernmodul die kontextspezifische Fähigkeit und Bereitschaft einer Person, etwas zu entscheiden, also in einer Entscheidungssituation präferentiell zwischen Optionen zu wählen.
Zwei wichtige Aspekte in dieser Definition:
- „Fähigkeit“: Entscheidungskompetenz als Fähigkeit verweist darauf, dass die entscheidende Person für das eigenständige Entscheiden bestimmte Fähigkeiten und Wissen einbringen muss.
- „kontextspezifisch“: Wenn eine Person die notwendigen Fähigkeiten zum Entscheiden hat, garantiert das noch keine kompetente Entscheidungsfindung. Die Kontextspezifität von Entscheidungskompetenz meint, dass es von der spezifischen Entscheidungssituation abhängt, wie kompetent eine Person darin entscheiden kann. Situationsspezifische Faktoren der Umwelt bzw. der entscheidenden Person selbst beeinflussen, wie kompetent die entscheidende Person ihre Entscheidungsfähigkeiten in einem bestimmten Kontext jeweils umsetzen kann. Die Entscheidungskompetenz einer Person kann sich somit in verschiedenen Situationen unterschiedlich darstellen.
Was „Entscheidungskompetenz“ nicht meint:
Die Kompetenz zu Entscheiden bezieht sich nicht auf ein bestimmtes Ergebnis einer Entscheidung. „Kompetent“ meint also nicht, „gute“ Entscheidungen zu treffen.