Landesschulpolitik in Bezug auf Inklusion seit 2009
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ist von besonderer Bedeutung, da Deutschland über ein auf mehrfachen Ebenen differenziertes Bildungssystem verfügt. So liegt Bildung zum einen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer und zum anderen besitzt jedes Bundesland eigene weiterführende Schulformen (Steinmetz et al., 2021). Zugleich hat sich in Deutschland ein differenziertes Förderschulwesen etabliert, welches bis heute in den meisten Bundesländern fortbesteht (Powell, 2011).
Da sich die Bundesländer in ihrer Entwicklung erheblich unterscheiden (Steinmetz, 2021), werfen wir in den folgenden Lektionen beispielhaft den Blick auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bremen und Sachsen.
Literatur
- Powell, J. J. W. (2011). Heterogene Lerngruppen in Europa inklusionsorientiert unterrichten: Inspirierende Parktiken und Erkenntnisse aus Deutschland, Island, Litauen, Luxemburg, Schweden und Spanien. In: A., Töpfer, J. J. W. Powell, R. Zahnd (Hrsg.).Handbuch Inklusion international. Globale, nationale und lokale Perspektiven auf Inklusive Bildung. Opladen: Barbara Budrich. S. 357 – 382.
- Steinmetz, S., Wrase, M., Helbig, M. & Döttinger, I. (2021): Die Umsetzung schulischer Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention in den deutschen Bundesländern, Recht und Gesellschaft – Law and Society, No. 15, ISBN 978-3-7489-2440-1, Nomos Verlagsgesellschaft, https://doi.org/10.5771/9783748924401.
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