Grundregeln
Viele der gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung lassen sich mit gängiger Software umsetzen. Microsoft beispielsweise hat seine Büroanwendungen fortlaufend erweitert und mittlerweile lassen sich damit gut barrierefreie Dokumente erstellen.
Nicht alle Menschen können gleich gut hören oder sehen, deshalb werden Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte benötigt. Nicht-textuelle Inhalte sind Grafiken, Fotos, Abbildungen, Diagramme oder andere visuelle Inhalte. Auditive Inhalte sollen mit Untertiteln und einer Audiodeskription versehen werden.
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